Contergannetzwerk Deutschland e.V.
Conterganopfer bei Großer Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
Ostfildern/Straßbourg (ots)
Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte entscheidet nun über die Menschenrechtsbeschwerde von Conterganopfern des Contergannetzwerkes Deutschland e.V.
Die 5. Sektion des Gerichtshofes hat das Verfahren zur Entscheidung angenommen. Gegen das Urteil der 8 Richter vom 6. November 2012, dass die Conterganopfer durch den deutschen Staat mehr Leistungen bekommen hätten als sie gegen die Schädigungsfirma hätten einklagen können, wenden sich nun die Beschwerdeführer bei der Großen Kammer. So führt der Vorsitzende des Vereins, Christian Stürmer aus, dass der deutsche Staat mit einem Bundesgesetz sämtliche Ansprüche gegen die Schädigungsfirma Grünenthal, ihre Eigentümer und Angestellten zum Erlöschen gebracht hat und den hieraus folgenden Haftungspflichten, trotz auch eigener Schuld, nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Gem. Art. 43. der Europäischen Menschenrechtskonvention wird nun die Große Kammer entscheiden.
Allerdings, so betont Stürmer, sei dies gegenwärtig nur von formaler Natur. Aufgrund vielfältiger Gespräche mit hochrangigen Politikern sei die Problemlage im Herzen der Politik angekommen. "Wir sind in die Überlegungen eingebunden und zuversichtlich, dass es in kurzer Zeit zu einer menschlich adäquaten Versorgung der Conterganopfer in Deutschland kommen wird. In diesem Moment werden wir sofort sämtliche Verfahren als erledigt erklären!"
Contergan war und ist der größte Arzneimittelskandal der Bundesrepublik Deutschland. 10.000 Opfer wurden entweder tot oder mit schwersten Schädigungen geboren. Die monatlichen Renten betrugen bis zum 01.07.2008 je nach Schädigungsgrad monatlich höchstens 545 Euro. Nach dem Fernsehfilm "Eine einzige Tablette" wurden die Renten nunmehr auf 1152 Euro, im Höchstsatz, also im Schädigungsgrad für Personen ohne Arme und/oder ohne Beine erhöht. Damit ist kein selbstbestimmtes leben möglich, so Stürmer.
Alleine die Pflegekosten für eine Person, die weder Arme, noch Beine hat, betragen rd. 12.000 Euro im Monat.
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