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ODS-Prozess: Schadensersatzklage gegen Staatsanwaltschaft und Finanzministerium
Manager geben Staatsanwaltschaft die Schuld am Zusammenbruch der ODS und dem Verlust von 2.500 Arbeitsplätzen

Schwerin/Hamburg (ots)

Der ehemalige Geschäftsführer des einst größten DVD- und CD Herstellers Europas, die ODS Optical Disc Service GmbH, plant laut Financial Times Deutschland und der Zeitschrift "Impulse" gegen die Staatsanwaltschaft Schwerin und gegen das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern als Aufsichtsbehörde des Finanzamts Wismar Schadensersatzklage einzureichen. Zusammen mit zwei weiteren ehemaligen ODS-Managern wehrt sich der Hamburger Unternehmer Wilhelm Mittrich derzeit vor dem Landgericht Schwerin gegen eine Anklage wegen Umsatzsteuerhinterziehung, Kredit- und Subventionsbetrug. Inzwischen bricht jedoch die Anklage Punkt für Punkt in sich zusammen. Die Zeitschrift "Impulse" bezeichnet die Anklage gegen die ODS-Manager in ihrer neuesten Ausgabe als "Justizskandal". Die FTD schreibt von dem "bitteren Verdacht", dass nicht das Management die ODS ruiniert habe, sondern erst die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen das Unternehmen mit seinen 2.500 Arbeitsplätzen zu Fall gebracht hätten.

War die Verhandlung gegen die ODS-Manager ursprünglich auf acht Tage angelegt, steht die Strafkammer inzwischen vor dem 43. Verhandlungstag. Im Zuge der Beweisaufnahme wurde deutlich, dass sich die Staatsanwaltschaft über eine gegen Mittrich gerichtete Anzeige offensichtlich vor den Karren einer Gruppe um einen Schweizer Investmentbanker spannen ließ, gegen den nun die Staatsanwaltschaft Schwerin selbst ermittelt. "Die Staatsanwaltschaft hat sich vergaloppiert", so Mittrichs Verteidiger Johann Schwenn. "Die Ermittler haben sich von den Bankern regelrecht einsingen lassen und schluckten den Köder." Selbst die Richter sprechen von einer "interessengeleiteten Anzeige" des Investmentbankers, der sich weigert vor dem Gericht als Zeuge zu erscheinen.

Auch die Vorwürfe der Umsatzsteuerhinterziehung und des Subventionsbetrugs werden sich nicht halten lassen, denn beide basieren auf einem Betrugsschema des Maschinenlieferanten SHT. In der Beweisaufnahme ergab sich, dass dieser der ODS gebrauchte und damit nicht subventionsfähige Maschinen untergejubelt hatte. Nachdem die Maschinen 18 Monate lang nicht funktionsfähig waren, einigten sich ODS und der Maschinenhersteller SHT auf Schadensersatz. ODS verbuchte die ausgehandelte Summe von 11 Millionen Euro wie vereinbart als nicht umsatzsteuerpflichtiger Schadensersatz. Damit blieb auch die Subventionsfähigkeit der Maschinen erhalten. Der Maschinenhersteller SHT hingegen deklarierte die 11 Millionen Euro als Kaufpreisminderung und zog unberechtigter Weise die Vorsteuer in Höhe von 1,54 Millionen Euro.

Das Finanzamt der SHT hatte bereits 2005 den Vorgang bei der SHT vollständig ermittelt, und zwar genau in dem von ODS dargelegten Sinn. Das Finanzamt Wismar hat sich dem nicht angeschlossen, obwohl die Leiterin der Umsatzsteuerabteilung erklärt hatte "dass sie da eh nicht ganz durchsteige und einen Fachmann dazu bräuchte." Und weiter: "Sie ihrerseits wünsche sich weiter eine Erklärung durch das Finanzministerium und versuche dies auch voran zu treiben, da die Firma wohl untergehen würde, wenn die Steuer und die Zulagen zurückgefordert würden". Das Finanzministerium hat trotz allem die Einleitung von strafrechtlichen Untersuchungen veranlasst, die letztlich zum Untergang von ODS geführt haben und deren Ergebnis sich in der bisherigen Beweisaufnahme in jedem Punkt als unhaltbar erwiesen hat.

Der Angeklagte Mittrich erklärte: "Zwar ist es für die Angeklagten schmerzlich so lange Zeit auf der Anklagebank zu sitzen, aber die Richter geben sich alle erdenkliche Mühe, die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zu überprüfen. Je länger dieser Prozess dauert, umso deutlicher wird es, dass die Anklage nie haltbar war und die Vorwürfe jeder Grundlage entbehren."

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- Uwe Wolff -
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