Gemeinsame Presseerklärung der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen
Neubewertung zahnärztlicher Leistungen steigert Attraktivität zahnerhaltender Maßnahmen
Bonn (ots)
Durch eine Neubewertung zahnärztlicher Leistungen werden ab dem 01.01.2004 Untersuchungen, Beratungen, Füllungen und Zahnwurzelbehandlungen der Vertragszahnärzte höher bewertet, während kieferorthopädische und prothetische zahnärztliche Leistungen zukünftig geringer vergütet werden. Damit steigt die wirtschaftliche Attraktivität zahnerhaltender Maßnahmen für den Zahnarzt. Dies könne nach Auffassung der Spitzenverbände der Krankenkassen den Patienten auf längere Sicht teure Zahnersatzmaßnahmen ersparen. Außerdem profitierten die Patienten ab Januar 2004 von geringeren Zuzahlungen für Kronen und Brücken. Der Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen und der Erweiterte Bewertungsausschuss hatten am 04.06.2003 die Richtlinien zur vertragszahnärztlichen Versorgung und den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (Bema) mit Wirkung zum 01.01.2004 neu gefasst. Das Ausgabenniveau der Kassen insgesamt verändert sich nicht.
Damit habe die gemeinsame Selbstverwaltung der Krankenassen und Zahnärzte erfolgreich den Auftrag des Gesetzgebers erfüllt, die Richtlinien zur vertragszahnärztlichen Versorgung und den Bema auf eine ursachengerechte, zahnsubstanzschonende und präventionsorientierte zahnärztliche Behandlung auszurichten und die bestehenden Bewertungsungleichgewichte im Leistungsverzeichnis (Bema) zu beseitigen.
Weiterhin bestehe jedoch Verbesserungsbedarf bei der Behandlung von Parodontopathien. Die aktuellen zahnmedizinischen Erkenntnisse in der Behandlung parodontaler Erkrankungen seien nach Ansicht der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen durch die Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses nur teilweise umgesetzt worden. Die Diagnostik dieser Erkrankungen werde durch die Einführung eines Parodontalen Screening Index (PSI) zwar verbessert, die Therapie bleibe aber unzureichend. Es sei bisher nicht gelungen, hier weitere, den Behandlungserfolg absichernde Maßnahmen in den vertragszahnärztlichen Leistungskatalog aufzunehmen, obwohl die Krankenkassen im Ausschuss für eine budgetneutrale Ausgestaltung dieser erfolgssichernden Leistungen plädierten.
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