(Berichtigung: AG der SPIK: Kassenleistungen für Zahnersatz sollen ab 2005 im bisherigen Umfang erhalten bleiben)
Bonn (ots)
Bitte beachen Sie, dass es sich um eine gemeinsame Presseerklärung der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen handelt.
Spitzenverbände der Krankenkassen:
AOK - Bundesverband, Bonn BKK - Bundesverband, Essen IKK - Bundesverband, Bergisch Gladhach Bundesknappschaft, Bochum See-Krankenkasse, Hambburg Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg AEV Arbeiter-Ersatzkassen Verband e.V., Siegburg
- Die Kassenzahnärzte wollen Umstellung für Milliardenprofit nutzen - Kassen warnen vor übereilten Abschlüssen von Privatpolicen.
Der Zahnersatz soll als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung auch 2005 in vollem Umfang erhalten bleiben. Dafür setzen sich die Kassen in den Beratungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) entschieden ein. Die Kassen kritisierten in diesem Zusammenhang die Vorschläge der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung zur Realisierung der ab 2005 geltenden befundorientierten Festzuschüsse. Die KZBV versuche durch Absenkung der Leistungsstandards für die Kassenversorgung den Zahnärzten Mehreinnahmen zu sichern in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro. Die Kassen erklärten, sie würden im G-BA keinem Vorschlag zustimmen, der Mehrbelastungen der Patienten programmiert.
Die Kassenmitglieder würden bereits durch die Änderung der Finanzierung des Zahnersatzes belastet. Weitere Belastungen durch Absenkungen des Versorgungsniveaus dürfe es nicht geben. Ab 2005 entfällt per Gesetz der Zuschuss der Arbeitgeber, die Kassenmitglieder zahlen dann einen eigenen monatlichen Beitrag. Die Kassen erklärten: Darstellungen, wonach die gesetzlichen Krankenkassen ab 2005 den Zahnersatz nicht mehr bezahlten, sind falsch.
Kritik äußerten die Krankenkassen an Werbematerial privater Versicherer. Hier werde häufig der Eindruck erweckt, Zahnersatz ließe sich ab dem kommenden Jahr nur noch privat versichern. Auch dies sei falsch und trage zur Verunsicherung bei. Die Kassen warnen vielmehr vor übereilten Abschlüssen von Privatpolicen und raten, sich nicht von Falschinformationen der Privaten verunsichern zu lassen. Niemand müsse sich privat versichern.
Die Kassen machten deutlich: Auch nach dem 31.12.2004 erhalten alle Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen und deren mitversicherte Familienangehörige unabhängig von Alter und Gesundheitszustand wie bisher Zahnersatzleistungen. Und da anstelle der bisherigen prozentualen Anteile an den Kosten für Zahnersatz nach dem Leistungskatalog der Kassen ab 2005 sogenannte befundbezogene Festzuschüsse gezahlt werden, können sich Versicherte künftig für jede medizinisch anerkannte Versorgungsform (z. B. auch implantatgetragener Zahnersatz) entscheiden, ohne den Anspruch auf Kassenzuschuss zu verlieren. Für jeden Befund gibt es dann einen festen Zuschuss, der unabhängig von der gewählten Versorgungsform in einheitlicher Höhe gezahlt wird.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter www.g-k-v.com
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