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Bundesärztekammer

Ärzte beschließen Änderungen im Berufsrecht

Köln (ots)

Ärzte dürfen keine Zuwendungen annehmen, die über den
eigentlichen Zweck einer Fortbildungsveranstaltung hinausgehen. Das
hat der 106. Deutsche Ärztetag in Köln klargestellt. Mit der
Novellierung der (Muster-) Berufsordnung wurde heute die
Zusammenarbeit von Ärzten und Industrie neu geregelt. Ziel ist es,
die auch von der Ärzteschaft für notwendig gehaltene Kooperation mit
Industrieunternehmen so zu gestalten, dass die Unabhängigkeit des
Arztes zweifelsfrei gesichert ist.
Nach dem neuen Berufsrecht ist es nicht berufswidrig, einen
angemessenen Vorteil anzunehmen, wenn dadurch die Teilnahme an
wissenschaftlichen Fortbildungsveranstaltungen ermöglicht wird. "Es
geht nicht darum, etwa Reisen an attraktive Ziele zu legalisieren,
sondern es geht darum, es zuzulassen, dass Aufwendungen für
wissenschaftlich anspruchsvolle Fortbildung von Dritten gesponsert
werden kann", erklärte Prof. Dr. Ingo Flenker, Präsident der
Ärztekammer Westfalen-Lippe und Vorsitzender der
Berufsordnungsgremien der Bundesärztekammer. Diese Zuwendungen
dürften aber nicht über Reisekosten und Tagungsgebühren hinausgehen.
Auch sei es unzulässig, Zuschüsse für Begleitpersonen und Einladungen
zu Rahmenprogrammen anzunehmen.
"Wiederholt sind Vorwürfe gegen die Ärzteschaft erhoben worden,
dass bei der Zusammenarbeit mit der Industrie die ärztliche
Unabhängigkeit nicht in ausreichendem Maße gewahrt worden sei. In
fast allen Fällen konnten die zunächst erhobenen Vorwürfe ausgeräumt
werden. Aber diese Vorwürfe schaden dem Ansehen der Ärzteschaft.
Deshalb ist es notwendig, klare Regelungen für alle Bereiche
ärztlicher Tätigkeit zu schaffen", sagte Flenker.
Die Kooperation von Ärzteschaft und Industrie sei notwendig und
wünschenswert, betonte der Ärztetag. Allerdings müsse sie so
gestaltet sein, dass der Arzt unabhängig und das Patientenwohl als
oberste Handlungsmaxime gewahrt bleibe. Im Berufsrecht sind deshalb
jetzt der Transparenz- und der Dokumentationsgrundsatz verankert,
nach denen Verträge über die Zusammenarbeit von Ärzten und Industrie
schriftlich abgeschlossen und den Ärztekammer auf Verlangen vorgelegt
werden müssen. Zudem müssten sich Leistungen und Gegenleistungen
entsprechen, beschloss das Ärzteparlament.

Pressekontakt:

Pressestelle der deutschen Ärzteschaft:
(030) 30 88 98 30

Original-Content von: Bundesärztekammer, übermittelt durch news aktuell

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