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Bundesärztekammer

Einblicke in neueste Erkenntnisse der Forschung - Fortbildungskongress der Bundesärztekammer in Köln

Berlin (ots)

Welche neuen Fortschritte gibt es in der Medizin?
Was ist hiervon für die praktische Medizin wichtig? Was muss dringend
über die Fortbildung an die Ärzte weitergegeben werden? Das sind
zentrale Fragen, die von Donnerstag bis Samstag dieser Woche auf dem
28. Interdisziplinären Forum "Fortschritt und Fortbildung in der
Medizin" der Bundesärztekammer in Köln diskutiert werden. Das Forum
ist der zentrale Fortbildungskongress der Bundesärztekammer. Erwartet
werden namhafte Experten aus allen Bereichen der Medizin, die über
den aktuellen Wissensstand berichten und mit den etwa 400
Tagungsteilnehmern über die Fortschritte in den verschiedenen
Fachgebieten der Medizin diskutieren. Auf dem Programm des Kongresses
stehen folgende Themen:
- Neuromuskuläre Erkrankungen 
   - Schlafmedizin 
   - Leichenschau
   - Neuerungen in der Reanimation 
   - Der alte Mensch und sein Bewegungsapparat 
   - Allergien (u.a. Neurodermitis, Asthma bronchiale)
   - Moderne Wege zu einer individualisierten Arzneimitteltherapie.
Gefahr eines 'Ärzte-TÜVs' vorerst gebannt
"Das Forum ist in seiner Art einzigartig in der medizinischen
Fortbildung, weil es kaum eine Veranstaltung gibt, die in einer
solchen Dichte fachübergreifend Einblick in die neuesten Erkenntnisse
der medizinischen Forschung gewährt", sagte Prof. Dr. Heyo Eckel,
Vorsitzender des Deutschen Senats für ärztliche Fortbildung, zum
Auftakt des Forums. Fortbildung sei ein unverzichtbarer Teil der
ärztlichen Berufsausübung und werde von den Ärzten auch intensiv
betrieben, wie sich u.a. an den steigenden Teilnehmerzahlen der
Fortbildungsmaßnahmen der Ärztekammern zeige. Bisher habe es nicht am
Fortbildungsengagement der Ärzte gemangelt, sondern am sichtbaren
Nachweis der Fortbildung. Das habe sich mit der Einführung des
freiwilligen Fortbildungszertifikates der Ärztekammern vor vier
Jahren geändert. "Mit dem Zertifikat kann der Arzt gegenüber den
Patienten dokumentieren, dass er regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen
teilgenommen hat", erläuterte Professor Eckel. Auch könne der Arzt
das Zertifikat im Wartezimmer aushängen oder die entsprechenden
Angaben auf seinen Internet-Seiten bekannt machen. Zudem könnten sich
Patienten bei den Ärztekammern oder Kassenärztlichen Vereinigungen
informieren, ob ein solches Zertifikat vorliege.
Die Bedeutung des Ärztekammer-Zertifikats sei auch vom Gesetzgeber
anerkannt worden. Die im GKV-Modernisierungsgesetz vorgesehene
"Pflicht zur fachlichen Fortbildung (§ 95d)" sehe vor, dass der
Nachweis über die Fortbildung durch die Zertifikate der Kammern
erbracht wird. "Die ärztlichen Körperschaften selbst definieren die
Inhalte und das Verfahren der Fortbildungspflicht der Ärzte. Damit
ist die Gefahr eines willkürlichen 'Ärzte-TÜVs' vorerst gebannt",
sagte Professor Eckel.

Pressekontakt:

Pressestelle der deutschen Ärzteschaft
Tel.: (030) 30 88 98 30
E-Mail: presse@baek.de

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