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Bundesärztekammer

Ärztetag beschließt neue Ärzte-Kooperationen

Bremen (ots)

Ärzte können künftig leichter untereinander und
mit anderen Fachberufen kooperieren. Auch dürfen sie über ihren
Praxissitz hinaus an weiteren Stellen tätig sein. Entsprechende
Änderungen der (Muster-)Berufsordnung (MBO) hat der 107. Deutsche
Ärztetag in Bremen heute beschlossen. Nach den bislang geltenden
Bestimmungen in der Berufsordnung der Ärzte durfte jeder Arzt nur
einer einzigen Berufsausübungsgemeinschaft angehören. Diese
Beschränkungen werden nunmehr aufgehoben. In Zukunft haben Ärzte die
Möglichkeit, in verschiedenen Kooperationsformen ärztlich tätig zu
sein, beispielsweise in Teilgemeinschaftspraxen und
Teilpartnerschaften. Auch die Bildung überörtlicher
Gemeinschaftspraxen ist damit zulässig.
Mit der Novellierung der MBO soll dem durch das
GKV-Modernisierungsgesetz initiierten Vertragswettbewerb unter
verschiedenen Versorgungsformen Rechnung getragen werden.
"Kooperative Berufsausübung schafft nicht nur gleiche
Wettbewerbschancen mit anderen Versorgertypen, wie dem Medizinischen
Versorgungszentrum, kooperative Berufsausübung kann auch zu
Entlastungen der Kolleginnen und Kollegen führen, weil z.B.
Arbeitszeiten sinnvoller eingeteilt werden können und so eine
Verbesserung der Patientenversorgung durch höhere Erreichbarkeit,
aber auch durch Nutzung von Synergieeffekten der regelhaften
Zusammenarbeit verschiedener Fachgebiete erreicht werden kann",
erklärte Prof. Dr. Ingo Flenker, Vorsitzender der
Berufsordnungsgremien der Bundesärztekammer und Präsident der
Ärztekammer Westfalen-Lippe.
Auch die Möglichkeiten zur Anstellung von Ärzten werden
ausgeweitet. Voraussetzung ist, dass der niedergelassene Arzt seine
Praxis persönlich ausübt und leitet und dem angestellten Praxisarzt
eine angemessene Vergütung sowie angemessene Zeit für Fortbildungen
gewährt. "Es stimmt, dass mit der vorgelegten Novellierung das
tradierte Berufsbild des in Einzelpraxis tätigen Arztes aufgegeben
wird. Damit wird aber nicht die Freiberuflichkeit aufgegeben",
betonte Flenker.
Die MBO sieht außerdem erweiterte Kooperationsformen mit anderen
Leistungserbringern vor, beispielsweise Angehörigen anderer
akademischer Heilberufe im Gesundheitswesen, Naturwissenschaftlern
oder Mitarbeitern sozialpädagogischer Berufe. Im Hinblick auf den
neuen Versorgungstypus der Medizinischen Versorgungszentren wurde
eine Regelung in die Berufsordnung aufgenommen, die Ärzten die
Gründung einer eigenen Gesellschaftsform, der so genannten
Ärztegesellschaft, ermöglicht. Für diese Neuregelung des Berufsrechts
müssen allerdings noch Bestimmungen in den Heilberufsgesetzen der
Länder geändert werden.
"Das Berufsrecht wurde unter der Prämisse weiterentwickelt, dass
unabhängig von der gewählten Kooperationsform das Schutzniveau im
Arzt-Patienten-Verhältnis gleichartig sei und der Besonderheit dieses
Verhältnisses Rechnung getragen werden muss", sagte Flenker. Zudem
sei auch bei kooperativer Leistungserbringung der Grundsatz der
persönlichen Leistungserbringung zu beachten. Bei allen Formen der
ärztlichen Kooperation soll die freie Arztwahl gewährleistet bleiben.

Pressekontakt:

Die Pressestelle der deutschen Ärzteschaft ist während des 107.
Deutschen Ärztetages in Bremen vom 18. bis 21. Mai unter folgenden
Rufnummern erreichbar:
Tel. (0421) 5 66 29 17
Fax: (0421) 5 66 29 53

Original-Content von: Bundesärztekammer, übermittelt durch news aktuell

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