BÄK: Nachbesserungen am Gewebegesetz waren dringend notwendig
Berlin (ots)
"Es ist ein Fehler, menschliche Zellen und Gewebe dem Arzneimittelrecht zu unterstellen. Wir hätten uns gewünscht, dass die Regierung diesen Fehler vollständig korrigiert", kommentierte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe die Verabschiedung des Gewebegesetzes durch den Deutschen Bundestag. Kein anderes europäisches Land habe diesen Weg zur Umsetzung der EU-Geweberichtlinie beschritten. Der gewählte Ansatz widerspreche auch der Regelungssystematik der EU. "Es wäre aus medizinischen, ethischen und rechtlichen Gründen besser gewesen, die klassischen Gewebetransplantate wie z.B. Augenhornhäute, Herzklappen, ganze Knochen und Blutgefäße dem Transplantationsgesetz oder einem eigenständigen Gewebegesetz zu unterstellen. Höchst problematisch ist auch, dass die Bestimmungen zum Umgang mit Keimzellen nicht in einem eigenständigen Fortpflanzungsmedizingesetz geregelt werden", sagte Hoppe.
Es sei aber anzuerkennen, dass nicht zuletzt aufgrund der vielen Einwände von Sachverständigen Nachbesserungen am Regierungsentwurf vorgenommen wurden. "Wir begrüßen sehr, dass im Gesetz nun der Organspende Vorrang vor der Gewebespende eingeräumt wird", so Hoppe. Auch die Kritik der Ärzteschaft an der Kommerzialisierung der Gewebemedizin sei nicht wirkungslos geblieben. "Gegenüber den ursprünglichen Plänen ist die jetzt vorgenommene Einschränkung der Kommerzialisierbarkeit auf zulassungspflichtige, industriell hergestellte Produkte aus menschlichen Zellen und Geweben eine wirkliche Verbesserung."
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