Roller, Dreirad und Co - womit fahren Kinder am besten?
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Hamburg (ots)
Erst geht's mit Vollgas über den Bürgersteig, dann mit quietschenden Reifen um die Ecke und schließlich zum Endspurt auf den Spielplatz - Kinder lieben ihre heißen Öfen. Denn mit Bobby-Car, Dreirad oder Roller macht das Toben draußen noch einmal so viel Spaß. Doch nicht jedes Fahrzeug ist für Kinder geeignet. Eltern sollten sich deshalb genau überlegen, welches Gefährt sie ihrem Kind kaufen, sagt Susanne Woelk von der "Aktion DAS SICHERE HAUS":
O-Ton Woelk, 25 sec "Wichtig ist, dass das Kinderfahrzeug auch zu dem jeweiligen Kind passt. Das heißt, man sollte gucken: Wie alt ist mein Kind? und wie gut sind seine Bewegungsmöglichkeiten schon. Zum Beispiel sind für Kleinkinder ab anderthalb Jahren Bobby-Cars ganz gut geeignet, Dreiräder und Laufräder sind etwas für die Zwei- bis Dreijährigen. Es macht auch gar keinen Sinn, richtige Fahrräder schon an Kleinkinder zu verschenken, weil die da noch gar nicht mit umgehen können, und eher frustriert sind, weil sie das Gerät nicht handhaben können, und dann kann es auch gefährlich werden."
A propos gefährlich: Es gibt Kinderfahrzeuge, bei denen Unfälle regelrecht vorprogrammiert sind, weiß Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft:
O-Ton Rüter de Escobar, 22 sec "In erster Linie ist von den so genannten Lauflernhilfen dringend abzuraten. Sie sind Ursache vieler schwerer Unfälle, etwa 6000 Unfälle pro Jahr sind auf diese Gestelle mit Rädern zurückzuführen. Meistens handelt es sich um wirklich schwere Stürze mit Kopfverletzungen. Ihr Effekt beim Laufen lernen etwa ist auch äußerst zweifelhaft, dringend ist davon abzuraten."
Auch wenn Eltern alles richtig machen: Kinder leben immer gefährlich. Einmal kurz nicht hingeschaut, schon fahren sie vor ein Auto oder schlagen Purzelbäume mit ihrem Dreirad oder Roller. Gut, wenn dann eine Versicherung wenigstens die finanziellen Risiken abdeckt:
O-Ton Rüter de Escobar, 23 sec "Es gibt zum Beispiel die Kinder-Unfallversicherung, die leistet nicht nur bei Unfällen mit diesen Kinderfahrzeugen, sondern generell. Auch zum Beispiel bei Unfällen bis zum zehnten Lebensjahr bei Vergiftungen, die sonst bei Erwachsenen von der Unfallversicherung nicht getragen werden. Mit der Kapitalleistung der Unfallversicherung können zum Beispiel Rehabilitations-Maßnahmen finanziert werden, die auch über die normale Versorgung hinausgehen.
Übrigens, Kinder haften im Straßenverkehr erst ab 10 Jahren. Und auch Eltern haften nie für ihre Kinder, sondern nur für eigenes Fehlverhalten, zum Beispiel, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen. Weitere Tipps zum Thema gibt es im Internet unter www.kindersicherheit.de und www.versicherungen-klippundklar.de.
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Katrin Rüter de Escobar, GDV, Tel: 030 / 2020 5183, k.rueter@gdv.org
Dr. Susanne Woelk, Aktion DAS SICHERE HAUS, Tel.: 040 / 29 81 04 62,
s.woelk@das-sichere-haus.de
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