Erstmalig berichten Falun-Gong-Anhänger gegenüber der ZEIT über erlittene Folter in chinesischen Arbeitslagern
Hamburg (ots)
Über das Verschleppen und die Folterungen von Mitgliedern der buddhistisch-taoistischen Sekte Falun-Gong berichtet die Wochenzeitung DIE ZEIT in ihrer jüngsten Ausgabe. Seit dem Verbot der Sekte im Juli 1999 seien über 10 000 Sektenanhänger in Arbeitslager gesteckt worden, mindestens 125 Menschen sollen im sogenannten Behördengewahrsam ums Leben gekommen sein. Dies bestätigen amnesty international und andere Menschenrechtsorganisationen. Die Sekte nennt weitaus höhere Zahlen. Aus Sicht der Pekinger Regierung bedürfen die Anhänger dieser Sekte der "besonderen Hilfe durch Umerziehung im Arbeitslager".
Augenzeugen berichteten der ZEIT erstmalig von den Foltermethoden eines Lagers für Frauen in der Provinz Jilin. Mit Elektroschocks würden die Frauen gezwungen, sich gegen Sekten-Führer Li Hongzhi auszusprechen. "Mit dem Elektrostock suchen die Umerzieherinnen nach der sensibelsten Stelle der Häftlinge ... An dieser Stelle lassen sie den Stock dann, bis eine Brandwunde entsteht", sagten zwei Frauen der ZEIT. Eine andere Falun-Gong-Anhängerin sei auf einer Polizeistation nahe des Platzes des Himmlischen Friedens an einen Balken gebunden, aufgehängt und geschlagen worden, bis sie endlich sagte, woher sie stammt. Dazu käme die Folter durch Arbeit: von morgens um vier bis abends um zehn haben sie zu zwölft arbeitend auf dem nackten Betonfußboden sitzen müssen. Da in den Zellen kein Platz zum Trocknen der Wäsche vorhanden war, hätten sie im mandschurischen Winter tagelang ihre feuchte Kleidung getragen.
Die Wirklichkeit der Lager steht im krassen Widerspruch zu Chinas kürzlich reformiertem Rechtssystem. Für die "Umerziehung" im Arbeitslager bedarf es keines Gerichtsurteils, sondern nur der Beschlüsse einer Behörde. Bis zu drei Jahren kann der Aufenthalt in diesen Lagern dauern.
Diese PRESSE-Vorabmeldung aus der ZEIT Nr. 16/2001 mit Erstverkaufstag am Mittwoch, 11. April 2001, ist unter Quellen-Nennung DIE ZEIT zur Veröffentlichung frei. Der Wortlaut des ZEIT-Textes kann angefordert werden.
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