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DIE ZEIT

ZEIT: Die Kohl-Affäre
Nordrhein-Westfalens Generalstaatsanwalt lässt sich die Akten der Bonner Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorlegen.

Hamburg (ots)

Die PRESSE-Vorabmeldung der ZEIT Nr. 19 mit Erstverkaufstag am
      Donnerstag, 3. Mai 2001 ist unter Quellen-Nennung DIE ZEIT zur
      Veröffentlichung frei. Den Wortlaut des ZEIT-Gesprächs finden 
      Sie nach der Vorabmeldung.
Nordrhein-Westfalens Justizminister Jochen Dieckmann sagte in der
jüngsten Ausgabe der Wochenzeitung DIE ZEIT: "Der Generalstaatsanwalt
in Köln lässt sich derzeit die Akten seiner Bonner Kollegen vorlegen,
um zu prüfen, ob deren Ermittlungen verfahrensrechtlich und
inhaltlich in Ordnung waren."
Die Bonner Staatsanwälte hatten vor einigen Wochen angekündigt,
die Ermittlungen wegen Verwahrungsbruchs einzustellen: Aus dem
Kanzleramt Helmut Kohls waren im Herbst 1998 wichtige Akten zu den
Panzer-, den Leuna-Geschäften und zum Verkauf der
Eisenbahnerwohnungen verschwunden. Außerdem wurden drei Gigabytes
Regierungsdaten gelöscht. Nach der Mitteilung der Bonner
Staatsanwaltschaft hatte es großen öffentlichen Protest gegeben.
"Mindestens 3000" Beschwerden seien beim Generalstaatsanwalt in
Köln, dem Vorgesetzten der Bonner Staatsanwälte, eingegangen, sagt
Justizminister Dieckmann. "Und die Flut ebbt nicht ab. Dieses Echo
ist sehr bemerkenswert."
Die Maßnahme des Generalstaatsanwalts gegen seine Bonner Kollegen
sei "untypisch". Dieckmann wörtlich: "Wir haben in
Nordrhein-Westfalen ungefähr eine Million Ermittlungsverfahren im
Jahr, da ist es unmöglich bei jeder Beschwerde die Akten beizuziehen.
Dass der Generalstaatsanwalt es in diesem Fall dennoch tut, beweist,
dass er gerade diesem Verfahren besondere Bedeutung beimisst und die
Angelegenheit sehr ernst nimmt."
Auf die Frage, ob er selbst von seinem Weisungsrecht Gebrauch
machen werde, falls auch der Generalstaatsanwalt am Ende nicht weiter
ermitteln wolle, antwortet Dieckmann: "Das weiß ich nicht, kann ich
aber auch grundsätzlich nicht ausschließen."
Verschwundene Akten und müde Ermittler
   Ein Interview mit
   NRW-Justizminister Jochen Dieckmann
DIE ZEIT: Herr Minister, im Herbst 1998 verschwanden aus dem
Kanzleramt des Helmut Kohl wichtige Daten zu Waffengeschäften, zum
Verkauf der Leuna-Raffinerie und von Eisenbahnerwohnungen. Es geht um
den Straftatverdacht des Verwahrungsbruchs und die dahinter stehende
Frage, ob die Regierung Kohl bestechlich war und nachträglich
versucht hat, die Korruption zu vertuschen. Die Bonner
Staatsanwaltschaft, für die Sie als Justizminister verantwortlich
sind, hat nun erklärt, sie wolle ihre Ermittlungen einstellen und die
Sache nicht weiter verfolgen. Das ist doch ein Skandal, die Herren in
Bonn haben keinen einzigen Zeugen verhört, nicht selbst recherchiert,
obwohl der Hirsch-Bericht ihnen genügend Ansätze bot Ist dies das
Ende der Geschichte Aktenklau & Datenlöschung?
Jochen Dieckmann: Nein, die Sache liegt jetzt beim
Generalstaatsanwalt in Köln. Der hat als Vorgesetzter der Bonner
Behörde eine Dienstaufsichtsbeschwerde zum Anlass genommen, die
gesamte Angelegenheit genau zu prüfen.
DIE ZEIT: Was bedeutet das?
Dieckmann: Der Generalstaatsanwalt lässt sich derzeit die Akten
seiner Bonner Kollegen vorlegen, um zu prüfen, ob deren Ermittlungen
verfahrensrechtlich und inhaltlich in Ordnung waren. Er will sich
selbst ein Bild davon machen, ob ordentlich gearbeitet wurde.
DIE ZEIT: Ist dies nicht der übliche Weg bei einer
Dienstaufsichtsbeschwerde?
Dieckmann: Nein, das ist untypisch. Normalerweise bittet der
Generalstaatsanwalt die Ermittler lediglich um einen Bericht und
führt so die Aufsicht. Wir haben in Nordrhein-Westfalen ungefähr eine
Million Ermittlungsverfahren im Jahr, da ist es unmöglich, bei jeder
Beschwerde die Akten beizuziehen. Dass der Generalstaatsanwalt es in
diesem Fall dennoch tut, beweist, dass er gerade diesem Verfahren
besondere Bedeutung beimisst und die Angelegenheit sehr ernst nimmt.
DIE ZEIT: Vor zwei Wochen hat der Politikwissenschaftler Wilhelm
Hennis in der ZEIT dazu aufgerufen, sich beim Generalstaatsanwalt in
Köln zu beschweren. Ist das jetzt die Konsequenz?
Dieckmann: Auch schon vor Hennis hat es Dienstaufsichtsbeschwerden
gegeben. Aber seitdem er in Ihrer Zeitung noch einmal dazu
aufgefordert hat, sind mindestens 3000 Briefe eingegangen, und die
Flut ebbt nicht ab.
DIE ZEIT: Sollte am Ende auch der Generalstaatsanwalt zu der
Überzeugung gelangen, es müsse nicht weiterermittelt werden, sind Sie
als Justizminister am Zug. Werden Sie von Ihrem Weisungsrecht
Gebrauch machen und weitere Recherchen anmahnen?
Dieckmann: Das weiß ich nicht, kann ich aber auch grundsätzlich
nicht ausschließen. Außerdem warten wir die Stellungnahme des
Kanzleramts ab. Dies wurde gebeten, seine Meinung zu der möglichen
Verfahrenseinstellung mitzuteilen.
DIE ZEIT: Warum haben Sie, als Sie von dieser möglichen
Einstellung erfuhren, die Bonner nicht selbst sofort angewiesen:
"Sucht weiter"?
Dieckmann: Weil dies zunächst allein die Sache des
Generalstaatsanwalts ist. Außerdem: Ich respektiere das
Legalitätsprinzip, also die inhaltliche Unabhängigkeit der
Staatsanwälte. Nicht ich, sondern die Staatsanwaltschaft ist zunächst
verantwortlich für die Ermittlungen. Ein Weisungsrecht kommt nur
infrage, wenn die Sache dort rechtsfehlerhaft bearbeitet worden ist.
DIE ZEIT: Halten Sie Ihr Weisungsrecht überhaupt noch für
zeitgemäß?
Dieckmann: Ja, wenn es in so engen Grenzen ausgeübt wird wie bei
uns in Nordrhein-Westfalen. Die Staatsanwaltschaft befindet sich in
der Mitte zwischen Exekutive und Judikative. Sie soll einerseits frei
ermitteln, genießt andererseits aber nicht jene Unabhängigkeit, wie
sie das Gesetz den Richtern garantiert. Die Staatsanwaltschaft ist
nun einmal Teil der Exekutive und steht damit unter der Verantwortung
des Justizministers. Kurz: Ich bin der politische Repräsentant der
Staatsanwaltschaft gegenüber dem Parlament. Ich kann ihr aber nur den
Rücken freihalten, wenn ich ein Weisungsrecht habe. Daran gibt es
nach meiner Meinung nichts auszusetzen - jedenfalls dann, wenn wir
dieses Recht so vorsichtig handhaben wie in meinem Bundesland.
Die Fragen stellte Martin Klingst
Für Rückfragen steht Ihnen Elke Bunse, ZEIT-Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit, (Tel.: 040/ 3280-217, Fax: 040/3280-558,
e-mail:  bunse@zeit.de) ab 2.5.01 wieder gern  zur Verfügung.

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