Medizinrechtler Taupitz, Mitglied im Nationalen Ethikrat, in der ZEIT: Stammzellenverbot verstößt gegen Verfassung
Hamburg (ots)
Der Medizinrechtler Jochen Taupitz sieht keine legale Möglichkeit, die Einfuhr embryonaler Stammzellen nach Deutschland zu verbieten. Sollte der Bundestag, wie einige Politiker fordern, eine Einfuhrbeschränkung beschließen, verstieße das gegen die vom Grundgesetz garantierte Forschungsfreiheit. "Vor dem Bundesverfassungsgericht hätte ein Importverbot keinen Bestand", sagte Taupitz, dem als einziger Medizinrechtler im Nationalen Ethikrat eine Schlüsselrolle zugesprochen wird, in der neuen Ausgabe der Wochenzeitung DIE ZEIT.
Auch ein Moratorium hält Taupitz für fragwürdig: "Für eine Einschränkung eines Grundrechts wie der Forschungsfreiheit muss man tragfähige Gründe vorbringen. Der Wunsch nach mehr Zeit zum Nachdenken ist kein tragfähiger Grund." Ebenso sei es erlaubt, wenn ein deutscher Forscher im Ausland Stammzellen gewinnt und diese nach Deutschland einführt, so Taupitz.
Gleichzeitig plädierte der Jurist dafür, die Gewinnung embryonaler Stammzellen auch in Deutschland zuzulassen, solange sie von sogenannten verwaisten Embryonen stammen, die wie ursprünglich vorgesehen in den Mutterleib eingesetzt werden.
Jochen Taupitz nannte es "katastrophal", mögliche Entscheidungen bezüglich der Stammzellen zu verschieben, bis der Ethikrat eine Stellungnahme abgegeben hat: "Im Augenblick wird das Gremium etwas überschätzt."
Diese PRESSE-Vorabmeldung aus der ZEIT Nr. 28/2001 mit Erstverkaufstag am Donnerstag, 05. Juli 2001, ist unter Quellen-Nennung DIE ZEIT zur Veröffentlichung frei. Der Wortlaut des ZEIT-Interviews kann angefordert werden.
Für Rückfragen steht Ihnen Elke Bunse, ZEIT-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Tel. 040/ 3280-217, Fax -558, e-mail:bunse@zeit.de) gern zur Verfügung
Original-Content von: DIE ZEIT, übermittelt durch news aktuell