CSU-Landesgruppe
Singhammer: Riesters Rentenreform vor dem Aus
Berlin (ots)
Zu der Anhörung der Riester'schen Rentenreform im Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung des Deutschen Bundestages erklärt der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Johannes Singhammer:
Der Vorwurf der Verfassungswidrigkeit durch den VdR, Prof. Ruland, dürfte Riesters Rentenreform endgültig den K.O. versetzt haben. Ausgleichsfaktor und geplante Splittingregelung sind nach den führenden Rentenexperten nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Noch nie gab es vernichtendere Kritik in einer Ausschussanhörung des Deutschen Bundestages.
- Ob Ausgleichsfaktor, der als Kürzungsfaktor bezeichnet wurde, - ob Anpassungsformel, die als Generationenunrecht bezeichnet wurde, - ob Hinterbliebenenversorgung, die als das Ende der Versorgung von Hinterbliebenen bezeichnet wurde oder - ob Förderung der privaten Vorsorge, die als ungenügend, bürokratisch und halbherzig bezeichnet wurde, Kritik über Kritik.
Nach der Anhörung ist klar, dass die Union mit der Ablehnung dieser Rentenreform vollkommen richtig lag. Wenn es in Deutschland keinen Rentenexperten gibt, der das rot-grüne Reformprojekt positiv bewerten kann, so können die Ablehnungsgründe der Union nicht völlig falsch gewesen sein.
Ich zitiere einige Beispiele: "Der Sozialverband Deutschland lehnt den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und Bündnis 90/Die Grünen für ein Altersvermögensgesetz in seiner Gesamtkonzeption mit Nachdruck ab. Der Sozialverband Deutschland lehnt diesen Ausgleichsfaktor als willkürliche Kürzungsmaßnahme ab. Schon seine Bezeichnung ist nicht korrekt, denn der Faktor "gleicht nicht aus", sondern führt zu einer durchgreifenden Rentenniveaukürzung. Entgegen der Auffassung des Gesetzgebers wird das tatsächliche Rentenniveau unter 64 % abfallen und möglicherweise bis auf 60 % absinken."
Die Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände erklärt: "Die Rentenreform bekämpft nicht die Altersarmut; sie führt vielmehr zwangsläufig zu mehr Altersarmut. Dies ist um so bedauerlicher, als auf Grund der Rentenentwicklung seit 1965 der Anteil der Sozialhilfeempfänger im Rentenalter von 28 % auf 6,5 % zurückgeführt werden konnte. Dieser Trend wird sich nun umkehren."
Der Deutsche Frauenrat erklärt: "Diese Kürzung des Rentenniveaus um vorgesehene 6 Prozentpunkte von derzeit 70 % auf geplante 64 % ist eine tatsächliche Rentenkürzung um 11 %. Da bereits das Nettoeinkommen durch die Beitragszahlung zur Privatversicherung um 4 % gekürzt wurde, liegt die tatsächliche Kürzung bei ca. 12,5 %. Das heißt: Die derzeitige selbst erworbene Durchschnittsrente von Frauen wird nicht mehr 800 DM betragen, sondern lediglich 710 DM."
Der Verband der Deutschen Rentenversicherungsträger: "Vor der Reform 1992 wurde auf Basis des damals geltenden Rechts für 2030 ein Beitragssatz von bis zu 36 % bzw. 41 % erwartet, heute wird er auf 22,4 % taxiert, selbst wenn sich gesetzlich nichts ändern würde, was allerdings ab 2002 den demographischen Faktor mit einschließt. Wird das nun vorliegende Reformkonzept umgesetzt, sinkt der Beitragssatz für 2030 auf 21,8 % - im Vergleich zum geltenden Recht 0,6 Prozentpunkte weniger." Der VDR hat vollkommen recht. Ein Beitragssatz von 22 % in der gesetzlichen Rentenversicherung ist nicht akzeptabel, rechnet man nämlich die zukünftig vom Versicherten allein zu tragende Altersvorsorge von 4 % des Bruttolohns hinzu, kommt man auf knapp 26 % Beitragssatz.
Aber auch die Förderung der zusätzlichen privaten Alterssicherung wird scharf kritisiert. So die Arbeiterwohlfahrt: "Auf Grund der Benachteiligung der Frauen bei der zusätzlichen privaten Rente sollten weitere Anlagemöglichkeiten für eine Absicherung im Alter gefördert werden. Die Bundesregierung sollte zum einen die Schaffung von Fonds bei den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern wie die Förderung von Wohneigentum und andere Formen der Alterabsicherung ermöglichen."
Die vorliegende fünfte Variante Riester'schen Rentenkonzepts kann man nicht zustimmen.
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