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Kalb: Weitere Schlappe für Rot-Grün vor Höchstem Steuergericht"

Berlin (ots)

Zur Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes (BFH),
wonach dieser Zweifel an der Begrenzung des Vorsteuerabzuges bei
Fahrzeugen auf 50 Prozent hat, erklärt der finanzpolitische Sprecher
der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb:
Nachdem der Bundesfinanzhof bereits am 21.12.2000 den von Rot-Grün
vorgenommenen Ausschluss des Vorsteuerabzug bei Dienstreisen für
unzulässig erachtet hat, sieht er jetzt die rückwirkende Begrenzung
des Vorsteuerabzuges bei Fahrzeugen ebenfalls äußerst kritisch.
Danach hat der Bundesfinanzhof dem Europäischen Gerichtshof die Sache
zur Entscheidung vorgelegt. Rot-Grün muss damit eine weitere Schlappe
vor dem höchsten deutschen Steuergericht einstecken und ist dafür
allein verantwortlich.
Es war Rot-Grün, die mit dem sog. Steuerentlastungsgesetz
1999/2000/2002 - besser Steuerbelastungsgesetz - die
umsatzsteuerlichen Regelungen für Betriebe ab 01.04.1999 deutlich
verschärft haben. Zum einen wurde den Betrieben der Vorsteuerabzug
aus Dienst- und Geschäftsreisen versagt, obwohl dieser nach EU-Recht
ausdrücklich zulässig ist. Zum anderen wurde der Vorsteuerabzug für
unternehmerisch und auch privat genutzte Fahrzeuge auf 50 Prozent ab
01.04.1999 begrenzt. Die EU-Kommission ermächtigte hierzu aber erst
am 28.02.2000. Jetzt bezweifelt der BFH, ob die Ermächtigung
überhaupt und zudem rückwirkend möglich war.
Grund für die rot-grüne Gesetzesänderung war allein die
ideologisch motivierte Vorstellung, dass Unternehmer nur zum
Privatvergnügen tätig werden. Jetzt bekommt die rot-grüne
Bundesregierung die Quittung für ihr unternehmerfeindliches Denken.
Mit seinen Entscheidungen bestätigt der BFH, was von zahlreichen
Sachverständigen und der Union bereits bei der Beratung des
Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 heftig kritisiert wurde. Es
wird erneut deutlich, wie verkorkst die Steuergesetzgebung der
rot-grünen Koalition insgesamt ist. Wir werden deshalb dieses Thema
im Deutschen Bundestag aufgreifen.

Rückfragen bitte an:

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Tel.: 030/227-52138/52427
Fax: 030/227-56023

Original-Content von: CSU-Landesgruppe, übermittelt durch news aktuell

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