BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen
BDU kritisiert Diskriminierung von Unternehmensberatern bei der Besetzung von Aufsichtsräten und Beiräten
Bonn (ots)
Redley: Konzept der Initiative 'MittelstandPlus' ist unangemessen und kurzsichtig - "Kaffeerunde von Frühstücksdirektoren unerwünscht"
Sehr kritisch bewertet der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. den Ausschluss von Unternehmensberatern bei der Beset-zung von Aufsichts- und Beiräten, wie er in der heute startenden Initiative 'MittelstandPlus' vorgesehen ist. Das gemeinsame Projekt von DIHK, KfW, Wirtschaftswoche und McKinsey und unter der Schirmherrschaft von Wolfgang Clement, Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, soll in Form einer Internetbörse mittelständischen Unternehmen bei der Suche nach Experten für ihre Gremien helfen. Das Konzept von 'MittelstandPlus' sieht mit dem Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte vor, dass Unternehmensberater und andere Berufsgruppen sich nicht für diese Ämter zur Verfügung stellen dürfen. Nach Ansicht von BDU-Präsident Rémi Redley ist diese Vorgehensweise unangemessen und kurzsichtig.
"Beiräten und Aufsichtsräten kommt nicht nur eine zentrale Rolle bei der Steuerung und Kontrolle des Managements in den Unternehmen zu, sondern sie sind auch professionelle Ratgeber für die strategische Ausrichtung", unterstreicht der BDU-Präsident die Bedeutung der Gremien auch gerade für den Mittelstand. Vor diesem Hintergrund sei es für die Unternehmen besonders wichtig, die kompetentesten Personen mit Bezug zur Branche und Unternehmenskultur für die Mitarbeit in den Aufsichts- und Beiräten zu gewinnen. In der Praxis seien daher Vertreter wichtiger Kunden und Lieferanten, Anteilseigner, Wissenschaftler, Kooperationspartner und auch Unternehmensberater regelmäßig dort zu finden. Die Gefahr, dass eines der Aufsichts- oder Beiratsmitglieder seine Funktion dazu missbraucht, sich einen Wettbewerbsvorteil bei der Belieferung des Unternehmens mit Waren oder Know-how zu sichern, besteht nach BDU- Auffassung nicht.
Der Beirat müsse sich in seiner Geschäftsordnung nur auf die Gültigkeit von Paragraph 114 Aktiengesetz einigen, der festlegt, dass bei einer über das Aufsichtsratmandat hinausgehenden Beauftragung eines Aufsichtsratsmitglieds der gesamte Aufsichtsrat zustimmen muss.
Auch Dr. Lutz Mackebrandt, Mitglied des Präsidiums des Bundesverbandes Freier Berufe (BFB), versteht nicht, warum die Initiative Unternehmensberater und Vertreter anderer unternehmensnaher Dienstleister bei der Besetzung von Aufsichts- und Beiräten ausklammern will. Freiberufler würden gewöhnlich einer Berufsaufsicht durch ihre Verbände oder Kammern unterliegen und seien unter anderem zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies beinhalte, dass Mandate, die zu Interessenkonflikten führen könnten, nicht angenommen werden dürfen. Wichtigstes Kriterium bei der Auswahl sollte die Frage nach der Befähigung der Kandidaten zur Erfüllung seiner Aufgaben sein. "Ein Beirat soll ja keine Kaffeerunde von Frühstücksdirektoren sein. Es dürfen auch keine 'Trojanischen Pferde' als Experten akzeptiert werden, die eigentlich nur die Konkurrenzbeobachtung im Auge haben", macht Dr. Mackebrandt deutlich.
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