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BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen

Bundesgerichtshof (BGH) erlaubt Fördermittelberatung durch Unternehmensberater

Bonn/Berlin (ots)

BDU-Präsident Redley: "Rechtsklarheit für die Branche" - Impulse
   für Wirtschaft möglich
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer heute veröffentlichten
Entscheidung die Fördermittelberatung durch Unternehmensberater für
rechtmäßig erklärt. Diese Beratungsleistung inklusive der
dazugehörenden Werbung fiele nicht unter das Rechtsberatungsgesetz,
so der BGH. Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher
Unternehmensberater BDU e.V., Rémi Redley, begrüßt die Entscheidung
des BGH als längst überfällige Klarstellung.
Der BDU hatte zu der Frage der Erlaubnisfreiheit der
Fördermittelberatung vor fünf Jahren einen Musterprozess vor dem
Landgericht Bremen angestrengt. Hintergrund waren Abmahnungen von
Anwälten gegen Unternehmensberater. Diese waren mit der Begründung
angestrengt worden, Fördermittelberatungen seien in erster Linie
nicht betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen, sondern Beratung
in Rechtsfragen. Dieser Auffassung hat der BGH nun ein Ende bereitet
und damit Rechtsklarheit geschaffen.
"Mit der Entscheidung des BGH findet die in Teilen des
Berufsstandes spürbare Verunsicherung endlich ein Ende", so Redley.
Dies könne positive Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort
Deutschland haben, vor allem in den neuen Ländern. Auch
Existenzgründer kämen nunmehr leichter in den Genuss
betriebswirtschaftlicher Beratungen. Der Vizepräsident des BDU, Dr.
Lutz Mackebrandt, sieht in dem Urteil zudem die Linie des
Bundesjustizministeriums in der aktuellen Diskussion zur Reform des
Rechtsberatungsgesetzes bestätigt. "Denn der Diskussionsentwurf, den
das Ministerium vorgelegt hat, wertet die Fördermittelberatung
ebenfalls als nicht-rechtsberatende Tätigkeit." Diese Einschätzung
werde durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes eindrucksvoll
bestätigt.
Die obersten Richter haben in der Entscheidung klargestellt, dass
angebotene Beratung über öffentliche Fördermittel wirtschaftlich
notwendiger Teil sowohl bei einer Beratung zur Gründung von
Unternehmen als auch bei einer begleitenden Unternehmensberatung
sei. Die beworbene Tätigkeit sei auf die Vermittlung des Know-how
gerichtet, welche vorhandenen Fördermittelprogramme aus
betriebswirtschaftlicher Sicht auf das beratene Unternehmen
zugeschnitten sind. Die Beratungsleistung liege deshalb überwiegend
auf wirtschaftlichem Gebiet und bezwecke die Wahrnehmung
wirtschaftlicher Belange (Aktenzeichen: Urteile vom 24. Februar 2005
- I ZR 128/02 und I ZR 129/02).
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.
Klaus Reiners (Pressesprecher) oder Kai Haake (stv. Geschäftsführer)
Zitelmannstraße 22, 53113 Bonn und Kronprinzendamm 1, 10711 Berlin
Tel.: 0175/601 26 46

Original-Content von: BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen, übermittelt durch news aktuell

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