BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen
Bundesgerichtshof (BGH) erlaubt Fördermittelberatung durch Unternehmensberater
Bonn/Berlin (ots)
BDU-Präsident Redley: "Rechtsklarheit für die Branche" - Impulse für Wirtschaft möglich
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer heute veröffentlichten Entscheidung die Fördermittelberatung durch Unternehmensberater für rechtmäßig erklärt. Diese Beratungsleistung inklusive der dazugehörenden Werbung fiele nicht unter das Rechtsberatungsgesetz, so der BGH. Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.V., Rémi Redley, begrüßt die Entscheidung des BGH als längst überfällige Klarstellung.
Der BDU hatte zu der Frage der Erlaubnisfreiheit der Fördermittelberatung vor fünf Jahren einen Musterprozess vor dem Landgericht Bremen angestrengt. Hintergrund waren Abmahnungen von Anwälten gegen Unternehmensberater. Diese waren mit der Begründung angestrengt worden, Fördermittelberatungen seien in erster Linie nicht betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen, sondern Beratung in Rechtsfragen. Dieser Auffassung hat der BGH nun ein Ende bereitet und damit Rechtsklarheit geschaffen.
"Mit der Entscheidung des BGH findet die in Teilen des Berufsstandes spürbare Verunsicherung endlich ein Ende", so Redley. Dies könne positive Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Deutschland haben, vor allem in den neuen Ländern. Auch Existenzgründer kämen nunmehr leichter in den Genuss betriebswirtschaftlicher Beratungen. Der Vizepräsident des BDU, Dr. Lutz Mackebrandt, sieht in dem Urteil zudem die Linie des Bundesjustizministeriums in der aktuellen Diskussion zur Reform des Rechtsberatungsgesetzes bestätigt. "Denn der Diskussionsentwurf, den das Ministerium vorgelegt hat, wertet die Fördermittelberatung ebenfalls als nicht-rechtsberatende Tätigkeit." Diese Einschätzung werde durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes eindrucksvoll bestätigt.
Die obersten Richter haben in der Entscheidung klargestellt, dass angebotene Beratung über öffentliche Fördermittel wirtschaftlich notwendiger Teil sowohl bei einer Beratung zur Gründung von Unternehmen als auch bei einer begleitenden Unternehmensberatung sei. Die beworbene Tätigkeit sei auf die Vermittlung des Know-how gerichtet, welche vorhandenen Fördermittelprogramme aus betriebswirtschaftlicher Sicht auf das beratene Unternehmen zugeschnitten sind. Die Beratungsleistung liege deshalb überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet und bezwecke die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange (Aktenzeichen: Urteile vom 24. Februar 2005 - I ZR 128/02 und I ZR 129/02).
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