BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen
BDU begrüßt neues Rechtsdienstleistungsgesetz
Berlin/Bonn (ots)
Mediation und Fördermittelberatung keine Rechtsberatung - Zusammenarbeit von Unternehmensberatern und Rechtsanwälten in gemeinsamen Sozietäten verbessert
Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) begrüßt in einer ersten Bewertung den gestern veröffentlichten Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums (BMJ) zu einem neuen Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Er sorge, so Verbands-Präsident Rémi Redley, für "eine ausgewogene Mischung verschiedener Anliegen, wie etwa der Freiheit des Dienstleistungsverkehrs und der Sicherstellung einer qualitätsvollen Beratung." Er belasse einerseits das grundsätzliche Monopol der Rechtsberatung bei den dafür ausgebildeten Rechtsanwälten, trage aber andererseits den veränderten Rahmenbedingungen in Wirtschaft und Gesellschaft Rechnung.
Sehr zu begrüßen sei, dass Mediation und Fördermittelberatung in Zukunft nicht als Rechtsberatung gelten. Gerade bei der Fördermittelberatung folge der Entwurf der jüngeren liberalen Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte. Positiv sei auch die Neuregelung der Annexkompetenz, also der Zulässigkeit von rechtsberatenden Nebenleistungen durch Nicht-Anwälte. Diese orientiere sich in Zukunft verstärkt an den jewei-ligen Berufsbildern. Auch im Hinblick auf die Profession des Unternehmensberaters sei so eine sachgemäße und handhabbare Abgrenzung möglich.
BDU-Vizepräsident Dr. Lutz Mackebrandt lobt ausdrücklich, dass die Möglichkeiten zur Zusammenarbeit von Unternehmensberatern und Rechtsanwälten in gemeinsamen Sozietäten verbessert werde. "Damit schafft das Bundesjustizministerium endlich vernünftige Rahmenbedingungen für eine professionelle und optimale Betreuung von ratsuchenden Mandanten." Der BDU habe bereits Ende der neunziger Jahre in Umfragen festgestellt, dass Unternehmen einen hohen Bedarf nach Beratung aus einer Hand hätten.
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