BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen
BDU-Präsident Redley hält Doppelmandate für nicht immer vertretbar
Bonn/Berlin (ots)
Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.V., Rémi Redley, hält Doppelmandate von Politikern nur dann für vertretbar, wenn eine wirtschaftliche Abhängigkeit in Folge des neben dem Abgeordnetenmandats ausgeübten Berufes vermieden wird. Bezogen auf die jetzige Debatte um die Geschäftsführungspositionen beim BDI und der BDA ruft Redley zu mehr Sachlichkeit auf.
"Derzeit ist es wohl so, dass die Debatten um Doppelmandate in Politik und Wirtschaft auch dem Sommerloch geschuldet sind und daher bald wieder auf ein sachliches Maß zurückgehen sollten", so Redley heute in Berlin. Parallele Funktionen würden - was in der derzeitigen Debatte etwas untergehe - regelmäßig zum Nutzen der Wähler sein, nämlich dann, wenn dadurch mehr Sachkenntnisse in die parlamentarische Arbeit flössen. Im Gegenteil, aus seiner Sicht würden immer noch zu viele Entscheidungen der Länder- und des Bundesparlaments ohne ausreichenden ökonomischen Sachverstand getroffen: "Würde man den Abgeordneten jedwede wirtschaftsnahe Tätigkeit untersagen, wären parlamentarische Entscheidungen noch bürokratischer", befürchtet der BDU-Präsident. Betriebswirtschaftlich gesehen, sei eine grundsätzliche Mandatstrennung daher "Unsinn."
Doppelfunktionen seien allerdings dann "problematisch" wenn die neben dem Abgeordnetenmandat ausgeübte Tätigkeit eine abhängige Beschäftigung sei. Zum einen führe dies in der Regel dazu, dass die Arbeitsbelastung der Zweittätigkeit ein überaus großes Risiko berge, das Parlamentsmandat zeitlich zu vernachlässigen. Erschwerend komme noch ein Glaubwürdigkeitsdefizit hinzu, weil eine abhängige Beschäftigung auch in Führungspositionen Zweifel an der notwendigen Unabhängigkeit des Abgeordneten aufkommen lassen könne. "Selbständige Paralleltätigkeiten insbesondere als Freier Beruf oder Unternehmer sind daher besser geeignet, um wirtschaftlichen Sachverstand ins Parlament zu bringen", so das Resümée von Redley. Nötig sei in jedem Fall absolute Transparenz gegenüber dem Wähler. Eine weitgehende Veröffentlichungspflicht sei daher unstreitig geboten.
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