BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen
BDU begrüßt neues Rechtsdienstleistungsgesetz
Bonn/Berlin (ots)
Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) begrüßt in einer ersten Bewertung den heute veröffentlichten Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums (BMJ) zu einem neuen Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Er sorge, so Vize-Präsident Dr. Lutz Mackebrandt, für "eine ausgewogene Mischung verschiedener Anliegen, wie etwa der Freiheit des Dienstleistungsverkehrs und der Sicherstellung einer qualitätsvollen Beratung." Er belasse einerseits einen Kernbereich der Rechtsberatung bei den dafür ausgebildeten Rechtsanwälten, trage aber andererseits den veränderten Rahmenbedingungen in Wirtschaft und Gesellschaft Rechnung.
Sehr zu begrüßen sei, dass Mediation und Fördermi ttelberatung in Zukunft nicht als Rechtsberatung gelten. Gerade bei der Fördermittelberatung folge der Entwurf der liberalen Auslegung des noch bestehenden Rechtsberatungsgesetzes durch die obersten Bundesgerichte. Positiv sei auch die Neuregelung der Annexkompetenz, also der Zulässigkeit von rechtsberatenden Nebenleistungen durch Nicht-Anwälte. Diese orientiere sich in Zukunft verstärkt an den jeweiligen Berufsbildern. Auch im Hinblick auf die Profession des Unternehmensberaters sei so eine sachgemäße und handhabbare Abgrenzung möglich.
Mackebrandt lobt ausdrücklich, dass die Möglichkeiten zur Zusammenarbeit von Unternehmensberatern und Rechtsanwälten in gemeinsamen Sozietäten verbessert werde. "Damit schafft das Bundesjustizministerium endlich vernünftige Rahmenbedingungen für eine einheitliche, professionelle und optimale Betreuung aus einer Hand von ratsuchenden Mandanten." Der BDU habe bereits Ende der neunziger Jahre in Umfragen festgestellt, dass Unternehmen einen hohen Bedarf nach Beratung aus einer Hand hätten.
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