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Wirecard: Musterkläger im KapMuG-Verfahren bestimmt

Berlin (ots)

Mit Beschluss vom 13. März 2023 (Az.: 101 Kap 1/22) hat das Bayerische Oberste Landesgericht den Musterkläger im Wirecard-KapMuG-Verfahren bestimmt.

Damit ist der Startschuss für den Beginn des Musterverfahrens gefallen.

"Wir freuen uns, dass es nun endlich losgeht. Unser Ziel im Musterverfahren ist es, insbesondere die Ansprüche der Investoren gegen EY durchzusetzen. Dafür ist es besonders wichtig, zügig voranzukommen. Wir sehen es als unsere Mission an, das Verfahren bestmöglich voranzubringen", sagte Dr. Wolfgang Schirp von der Kanzlei Schirp & Partner aus Berlin.

Außerdem fügte er hinzu: "Wir vertreten bereits heute die meisten anhängigen Klagen gegen EY und haben umfangreiche Prozesserfahrung gegen diesen Gegner. Wir kämpfen dafür, dass die geschädigten Investoren im Musterverfahren zu ihrem Recht kommen."

Die Anmeldung zum Musterverfahren ist ab der öffentlichen Bekanntmachung des Musterklägers im Klageregister des Bundesanzeigers mit einer Frist von sechs Monaten möglich. Zuständig ist das Bayerische Oberste Landesgericht. Wie das Gericht in seiner Entscheidung noch einmal hervorhob, ist es dabei zwingend notwendig, die Anmeldung durch einen Rechtsanwalt durchführen zu lassen.

Geschädigte Investoren sollten also keine Zeit verstreichen lassen und ihre Forderungen im Musterverfahren anmelden. Die Kanzlei Schirp & Partner vertritt nicht nur die größte Klägergruppe in Sachen Wirecard/EY, sondern hat auch jahrelange Erfahrung mit Kapitalanlegermusterverfahren. Weitere Informationen finden Sie auf: www.schirp.com.

Pressekontakt:

Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB, Leipziger Platz 9, D - 10117 Berlin, Telefon: +49 (0)30 327 617-0
e-mail: wirecard@schirp.com, URL: www.schirp.com

Original-Content von: Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB, übermittelt durch news aktuell

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