Dosenpfand: Deutsche Umwelthilfe wird mit Testkäufen und gerichtlichen Abmahnungen gegen fortgesetzte Chaosstrategie des Handels vorgehen
Berlin/Radolfzell (ots)
Pfandfreier Verkauf ausländischer Einweggetränke würde Einzelhändlern schnell sehr teuer zu stehen kommen. Angekündigte Verstöße gegen Ordnungs- und Wettbewerbsrecht machen die Pfand-Verweigerung für Einzelhändler zu einem Spiel mit der eigenen Existenz
Nach der Novellierung der Verpackungsverordnung im Bundesrat wollen große Handelskonzerne ihre über Jahre verfolgte Obstruktionsstrategie offenbar auf die Spitze treiben. "Teile des deutschen Handels und der Lebensmittelindustrie stellen sich endgültig außerhalb von Recht und Gesetz", erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch mit Blick auf die Ankündigung des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE) und der Handelsriesen Edeka, Spar und Metro, importierte Dosen und Plastik-Einwegflaschen künftig wieder pfandfrei verkaufen zu wollen. Nach DUH-Informationen bemüht sich auch die Nestle-Gruppe (z. B. "Vittel") nach den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesrats aus der vergangenen Woche intensiv, wieder pfandfreie Importgetränke in Deutschland zu vertreiben. Resch wertet das Treiben der Handelsriesen als "durchschaubares Manöver und letztes Aufbäumen von Unternehmen, die ihre Niederlage im Dosenstreit immer noch nicht akzeptieren wollen."
Gegen die "Chaosstrategie aus Absurdistan" kündigte Resch bundesweite Testkäufe der Deutschen Umwelthilfe an. Jeder Verstoß gegen die Pfandpflicht werde "unmittelbar zur Anzeige gebracht". Weil die Pfand-Verweigerung nach Überzeugung aller Bundesländer rechtswidrig wäre, würden flächendeckend Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Geldbußen von bis zu 50.000 EUR pro Verstoß eingeleitet. Außerdem werde die DUH wettbewerbsrechtlich mit einstweiligen Verfügungen gegen jeden Pfand-Verweigerer vorgehen. Verstöße würden mit Ordnungsgeldern von bis zu 250.000 EUR pro Verstoß oder Ordnungshaft für die Verantwortlichen geahndet. Schließlich kündigte die DUH an, konsequent alle Gewinne abzuschöpfen, die die Pfandgegner aus dem illegalen Verkauf pfandfreier Einweg-Getränke erzielen würden. Dazu existiert seit dem vergangenen Sommer ein so genannter Gewinnabschöpfungsanspruch im Wettbewerbsrecht. Pfand-Verweigerer werden zudem in einer "Schmuddelliste" auf den DUH-Internet-Seiten (www.duh.de) veröffentlicht.
In einem Schreiben an 250 Top-Entscheider aus Getränkehandel und Getränkeindustrie warnt die DUH die Unternehmen eindringlich vor einem Aussetzen des Einwegpfandes. Neben den rechtlichen Schritten, die die DUH gegen die Pfandsünder einleiten wird, sollten sich die Unternehmen klar werden, dass ihr Verhalten für sie einen dramatischen Ansehensverlust erwarten ließe.
Mit einer absurden Argumentation missbrauchen die Handelsriesen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom vergangenen Dienstag, um ihre Opposition gegen die Pfandpflicht fortzusetzen. Sie behaupten, in Deutschland existiere das vom EuGH geforderte arbeitsfähige Rücknahmesystem nicht. Tatsächlich gibt es sogar zwei solcher Systeme, die in Anzeigen in einschlägigen Publikationen um weitere Kunden werben. "Wer dies nicht zur Kenntnis nimmt, stellt sich künstlich blind", sagte Resch. Jeder, der sich beteiligen wolle, könne dies sofort tun. Teile von Handel und Getränkeindustrie "verfolgen die alte Masche, mit ihrem Handeln künstlich Rechtsunsicherheit zu erzeugen, die sie anschließend lautstark beklagen".
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