Weser-Kurier: Zu Mindeststandards bei Wohnungen für Leiharbeiter in Niedersachsen schreibt der Bremer WESER-KURIER:
Bremen (ots)
Es ist traurig, dass erst der Tod der beiden rumänischen Werkvertragsarbeiter in Papenburg zu landeseinheitlichen Mindeststandards für die Unterbringung von Leiharbeitern geführt hat. Die katastrophalen Zustände, die in vielen Unterkünften herrschten - und teilweise wohl auch heute noch herrschen -, waren vor dem schrecklichen Unglück im vergangenen Juli bekannt. Mit dem jetzigen Erlass können die Behörden den Vermietern die Ausstattung der Unterkünfte vorschreiben und dies notfalls auch juristisch durchsetzen oder sanktionieren. Das ist gut so. Doch bei der Überprüfung der Unterkünfte, soweit überhaupt bekannt, sind die Ämter wie bisher auf den guten Willen von Vermietern und Mietern angewiesen. Die Kontrolleure bewegen sich weiterhin auf einem schmalen Grat zwischen dem (Mieter-) Grundrecht auf Unversehrtheit der Wohnung und der (Behörden-)Pflicht zur Überprüfung und Durchsetzung erteilter Auflagen. Was bringen aber Kontrollen, die vorher angekündigt werden müssen und nur im Ausnahmefall spontan erfolgen dürfen? Zu Recht fordert der Landkreis Vechta strengere Auflagen für Unterkünfte, in denen Arbeiter nicht nur für eine Saison von wenigen Wochen, sondern dauerhaft wohnen sollen. Dass er in seinem Zuständigkeitsbereich schon heute Einzelschlafzimmer vorschreibt, ist vorbildlich. Der jetzige Erlass ist sicher ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu menschenwürdigen Wohnverhältnissen für Werkvertragsarbeiter. Ob er grundlegend etwas an deren Situation ändert, darf allerdings bezweifelt werden.
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