KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung
Delegation von ärztlichen Leistungen
Müller: Förderung der medizinischen Fachangestellten entlastet den Arzt und nutzt dem Patienten
Berlin (ots)
"Delegation ja, Substitution nein." Mit dieser Kursbestimmung hat sich heute Dr. Carl-Heinz Müller, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), zum Thema "Entlastung des Hausarztes" positioniert. Im Rahmen des Workshops "Arztentlastende Strukturen in der hausärztlichen Versorgung", den die Arbeitsgemeinschaft der Kassenärztlichen Vereinigungen der neuen Bundesländer, die KBV und der Verband der medizinischen Fachberufe gemeinsam durchführten, erklärte Müller weiter: "Wenn Ärzte ihren hoch qualifizierten Praxismitarbeitern Tätigkeiten übertragen, bietet das viele Vorteile. Das Behandlungsgeschehen wird von einer Person - in der Regel dem Hausarzt - koordiniert und dokumentiert. Die medizinischen Fachangestellten wiederum entlasten den Arzt, indem sie den Patienten unterstützend betreuen, auch - sofern erforderlich - bei diesem zu Hause. Dem Patienten gibt das Sicherheit, weil er Arzt und Praxispersonal meist schon seit Jahren kennt." Die Verantwortung für die medizinische Leistung liege weiterhin dort, wo sie auch hingehöre, nämlich beim Hausarzt.
Den Weg der Substitution, also die Übertragung von Leistungen beispielsweise an Gemeindeschwestern oder Pflegefachkräfte zur selbständigen Übernahme, sah der KBV-Vorstand dagegen kritisch. "Die Qualitätssicherung ist dabei eines der großen Probleme", so Müller. Hier müssten eigene Regelwerke geschaffen werden. Überhaupt würde es ein deutliches Mehr an Bürokratie und Dokumentationsverpflichtungen geben. "Allein schon die Abstimmungsprozesse fielen deutlich aufwändiger aus. Dagegen ist die Arzthelferin das natürliche Bindeglied zwischen Arzt, Patient und Familie. Ihr vertrauen alle gleichermaßen."
Der KBV-Vorstand wies darauf hin, dass die Aus- und Weiterbildungscurricula der medizinischen Fachangestellten bereits entsprechend überarbeitet werden. Außerdem sei mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz jetzt gesetzlich verankert, dass in der Gebührenordnung der niedergelassenen Ärzte Abrechnungspositionen für delegierbare Leistungen zu schaffen sind. Er stellte fest: "Delegierbare Leistungen stellen neue Leistungen dar, die auch mit besonders qualifiziertem Personal durchgeführt werden müssen. Damit ist glasklar: Es wird dafür neues Geld in der Gesamtvergütung geben."
"Die Ärzteschaft und die Gesundheitsberufe brauchen einen rechtssicheren Rahmen für delegierbare Leistungen", forderte Müller. Denn notwendig seien nicht nur Änderungen im Berufsrecht, sondern auch im Sozialgesetzbuch. "Der Gesetzgeber muss hier die rechtlichen Grundlagen schaffen."
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