Stuttgarter Nachrichten: zu Schäuble
Stuttgart (ots)
Entspricht der Begriff der Landesverteidigung, wie er seit 1949 im Grundgesetz steht, noch der terroristischen Bedrohung im 21. Jahrhundert? Würde diese Frage doch endlich beantwortet. Würde diese Frage doch zumindest einmal gestellt. Dann nämlich würde ein für allemal offenbar werden, dass auch die deutsche Verfassung nicht dazu taugt, für jedes Bedrohungsszenario eine Gebrauchsanweisung in petto zu haben. <CS8>Schäuble muss mit seiner Argumentation scheitern, ein neuer Gleichsam-Verteidigungsfall entspräche dem Kriegsrecht - und schöbe Artikel 1 beiseite. Sein Vorhaben, so sehr er um Rechtssicherheit bemüht ist, wird den Innenminister nicht entbinden, die rechtstaatliche Kompetenz des Verfassungsgerichts anzuerkennen. Schutzlos aber ist auch dieses Land deshalb nicht.</CS>
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