Caritas unterstützt verbesserten Schutz gegen Diskriminierung
Antidiskriminierungsgesetz rasch verabschieden
Freiburg (ots)
Der Deutsche Caritasverband (DCV) steht einem Antidiskriminierungsgesetz positiv gegenüber. Seinem Selbstverständnis als Anwalt und Partner benachteiligter Menschen entsprechend tritt er stets Entwicklungen entgegen, die zur Ausgrenzung einzelner Personen oder Gruppen führen. Einer schlüssigen Antidiskriminierungspolitik und -gesetzgebung misst er daher eine große Bedeutung bei.
Der Gesetzentwurf, der heute im zuständigen Ausschuss abschließend beraten wird, weist allerdings unter staatskirchenrechtlichen Gesichtspunkten noch Mängel auf. Der Verband appelliert an die Parlamentarier, die noch offenen Forderungen der Kirchen im Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen.
Der Deutsche Caritasverband teilt nicht die Auffassung, das Antidiskriminierungsgesetz werde ein Übermaß an Bürokratie oder eine Prozesslawine auslösen. Die Erfahrungen mit vergleichbaren Regelungen zur Gleichberechtigung der Frau zeigen, dass die Umsetzung zu keinem unverantwortbaren Mehraufwand führen wird.
Der DCV wendet sich gegen eine weitere Verzögerung bei der Schaffung eines Antidiskriminierungsgesetzes. Deutschland muss seinen europäischen Verpflichtungen nachkommen und den Betroffenen gesetzlichen Schutz gewähren. Der DCV appelliert daher an den Bundestag und den Bundesrat, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.
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