Anti-Adblocker-Initiative: BILD testet Abomodell 'BILDsmart'
Berlin (ots)
BILD testet ab sofort ein Anti-Adblocker-Modell: Um weiterhin Inhalte von Deutschlands größter multimedialer Medienmarke sehen zu können, haben Adblocker-Nutzer ab sofort die Wahl, ihren Adblocker für BILD.de auszuschalten oder ein monatliches Abonnement abzuschließen. Mit "BILDsmart" für monatlich 2,99 Euro wird der stationäre und mobile BILD.de-Zugang nahezu werbefrei und mit bis zu 50 Prozent schnellerer Ladezeit angeboten. Wer den Adblocker nicht ausschaltet oder nicht zahlt, kann ab sofort keine Inhalte mehr auf BILD.de nutzen.
Donata Hopfen, Vorsitzende der Verlagsgeschäftsführung BILD-Gruppe: "BILD begegnet der zunehmenden Adblocker-Nutzung mit dem Test eines neuen Angebots. Wir bieten unseren Lesern damit zwei Optionen: Adblocker ausschalten oder unser neues Abonnement 'BILDsmart' ausprobieren - ansonsten können sie keine Inhalte mehr sehen. So gehen wir auf unterschiedliche Nutzer-Bedürfnisse und den für uns sehr relevanten Werbemarkt ein. Auch im Netz müssen sich journalistische Angebote über die beiden bekannten Erlössäulen, nämlich Werbe- und Vertriebseinnahmen, finanzieren, um weiterhin unabhängigen Journalismus zu bieten."
Nutzer, die einen Adblocker eingeschaltet haben, erhalten beim Surfen auf BILD.de ab heute die Aufforderung, ihren Adblocker für BILD.de ausschalten oder mit wenigen Klicks ein Abonnement für 'BILDsmart' abzuschließen. Das Abonnement kostet 2,99 Euro pro Monat und ist monatlich kündbar. BILD will im Rahmen der Anti-Adblocker-Initiative verschiedene Maßnahmen ausprobieren und auch die Einbindung der sogenannten "Adblocker Wall" testen, einem Fenster, das Leser mit eingeschaltetem Adblocker an unterschiedlichen Einstiegsstellen auf BILD.de über die 'BILDsmart'-Option informiert.
Durch das zunehmende Adblocker-Angebot ist die Erlösquelle über den Werbemarkt für alle Anbieter von Online-Journalismus gefährdet. Axel Springer hat eine Klage gegen den Adblocker-Anbieter 'Eyeo' angestrengt und geht gegen ein erstes Urteil des Kölner Landgerichts in Berufung. Axel Springer hält das Geschäftsmodell von Adblocker-Anbietern für rechtswidrig. Dies gilt sowohl für das Unterdrücken von Werbung auf Verlagswebseiten als auch für das Angebot des 'Whitelisting', bei dem sich Publisher von der Werbeblockade freikaufen können, ein aus Sicht von Axel Springer erpresserisches Vorgehen.
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