DBV-Präsidium: CMA und ZMP sind unverzichtbar - Absatzfonds - besonnene Reaktion gefragt
Berlin (ots)
Der Deutsche Bauernverband (DBV) hält Zielrichtungen und Aufgaben der CMA und ZMP für unverzichtbar. Gleichwohl muss die anstehende Novellierung des Absatzfondsgesetzes dazu genutzt werden, den Absatzfonds noch stärker inhaltlich und strukturell an den Interessen der Erzeuger und den künftigen Herausforderungen der Produktionskette auszurichten. Dies erklärte das DBV-Präsidium auf seiner Klausurtagung (9.10.2006), an der alle 18 Präsidenten und Hauptgeschäftführer der Landesbauernverbände unter Leitung von DBV-Präsident Gerd Sonnleitner teilnahmen.
Vor diesem Hintergrund ruft der DBV alle Beteiligten zur Besonnenheit auf und warnt davor, bewährte und von vielen ausländischen Anbietern kopierte Einrichtungen wie ZMP und CMA aufs Spiel zu setzen. Jeder Widerspruch von Abgabepflichtigen der Absatzfondsbeiträge sollte deshalb sorgfältig abgewogen werden. Alle Akteure sollten sich in Verantwortung für ihr Unternehmen für eine schlagkräftige Absatzförderung deutscher Produkte entscheiden. Die durch die Widersprüche mittlerweile erzwungenen Mittelkürzungen werden zum Beispiel die CMA zwingen, ihr erfolgreiches Marketing auf den expandierenden Auslandsmärkten zurückzufahren. Es wird im Inland zu tiefen Einschnitten beim zentral-regionalen Marketing kommen. Auch wird die Kommunikation der Sicherheit der Lebensmittel, die Zurückweisung ernährungsphysiologisch nicht haltbarer Angriffe zum Beispiel auf die Vorzüglichkeit tierischer Lebensmittel und die Imagepflege für die Land- und Agrarwirtschaft bestenfalls nur noch auf Sparflamme betrieben werden können.
Die Rechtmäßigkeit der Absatzfondsbeiträge wird derzeit vom Bundesverfassungsgericht geprüft; auch die EU-Kommission erhebt Zweifel an der Verwendung von Mitteln für Werbekampagnen innerhalb der EU. Aufgrund der schwebenden Rechtslage, vor allem aber in Folge zwischenzeitlich eingelegter Widersprüche von Abgabepflichten hat der Verwaltungsrat des Absatzfonds am 27. September 2006 beschlossen, die Ausgaben rigide zu drosseln. Betroffen davon sind insbesondere die beiden über den Absatzfonds finanzierten Gesellschaften CMA und ZMP. Widerspruch kann nur der Abgabepflichtige (in der Regel der Flaschenhalsbetrieb) einlegen; verschiedentlich werden sie dazu von Landwirten angehalten. Begründet werden die Widersprüche bzw. die Aufforderung dazu zwar mit Verweis auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Köln, getragen auch von der Sorge, im Falle einer Nichtigkeitserklärung des Absatzfondsgesetzes abgeführte Beiträge nicht zurück zu erhalten. Zur vollständigen Beurteilung gehört aber auch, neben berechtigter Kritik im Detail, dass eine drastische Mittelkürzung erfolgreiche Arbeit zur Sicherung der Markttransparenz durch die ZMP wie auch die Absatzförderung und Imagepflege der CMA zunichte macht.
Mit einem Spruch des Bundesverfassungsgerichtes ist aller Voraussicht nach frühestens in zwei Jahren zu rechnen. Bundesregierung, Bundesgesetzgeber, Bundesanstalt für Ernährung, Absatzfonds und renommierte Rechtwissenschaftler gehen davon aus, dass das Absatzfondsgesetz verfassungskonform ist. Die Europäische Kommission hat ihre Position mittlerweile wegen der Mitgliedsstaaten erheblich abgeschwächt und somit hat der Druck des Berufsstandes zu einem ersten Erfolg geführt.
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