Westfalen-Blatt: das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum NSU-Prozess
Bielefeld (ots)
Wer glaubt, er werde in einem Grundrecht verletzt, kann sich ans Bundesverfassungsgericht wenden. Das ist kostenlos, aber meistens auch fruchtlos: 6000 Verfassungsbeschwerden gehen jedes Jahr in Karlsruhe ein, doch nur zwei Prozent haben Erfolg. Nun will also die türkische Zeitung »Sabah« Karlsruhe anrufen, weil sie keinen Presseplatz im NSU-Prozess bekommen hat. Der Grundsatz der Gleichbehandlung sei verletzt worden, meint der stellvertretende Chefredakteur. Dieses zu begründen dürfte ihm nicht leicht fallen. Denn die Vergabe der Plätze erfolgte, wie in großen Prozessen üblich. Dieses Verfahren war auch ausländischen Zeitungen bekannt. Nur seien einige eben zu spät gewesen, heißt es vom Gericht. Sicher hätte man Fingerspitzengefühl haben und ein anderes Procedere wählen können. Insofern war das Oberlandesgericht unsensibel. Aber das ist kein Verstoß gegen das Grundgesetz. Zudem stellt sich die Frage, ob eine Verfassungsbeschwerde überhaupt möglich ist, ohne vorher den Weg durch die Verwaltungsgerichte zu gehen. Die Tage vor dem NSU-Prozess bleiben spannend.
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