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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Einigung im Vermittlungsausschuss erleichtert Umsetzung des SGB II
Datenerhebung für Arbeitslosengeld II beginnt Mitte Juli

Nürnberg (ots)

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wertet die
Einigung über die strittigen Fragen zwischen Regierung und Opposition
in der gestrigen Sitzung des Vermittlungsausschusses als wichtigen
Schritt für die Umsetzung des SGB II: "Es ist gut, dass endlich
Rechtssicherheit besteht. Nur so ist es möglich, das SGB II
rechtzeitig zum Beginn des nächsten Jahres umzusetzen", sagte
BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt am Donnerstag in Nürnberg. In drei
Wochen beginnt die BA, die Daten der potenziellen Empfänger der neuen
Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Arbeitslosengeld II") zu erheben.
Parallel dazu werden die Mitarbeiter der BA im Umgang mit der neuen
Software für die Bearbeitung der Anträge geschult.
Mit dem Beschluss des Vermittlungsausschusses dürfte die
Unsicherheit auf Seiten der Kommunen abgenommen haben, so dass diese
sich jetzt der Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit öffnen
könnten, sagte Alt. "Der Beschluss schafft Klarheit für die
Administration der neuen Leistung und bringt die nötige Ruhe für die
Umsetzung vor Ort." Die BA begrüßt auch die vereinbarte
Experimentierklausel, nach der 69 Kommunen die Trägerschaft für alle
Leistungen nach dem SGB II übernehmen können. Die Klausel schafft die
Möglichkeit, in einem überschaubaren Rahmen Erfahrungen mit der
kommunalen Zuständigkeit für diese Aufgabe zu sammeln.
Am 19. Juli beginnt der Postversand des Antrags an die derzeitigen
Empfänger von Arbeitslosenhilfe. Der gesamte Versand wird sich
voraussichtlich auf einen Zeitraum bis Mitte September erstrecken.
Derzeit erhalten die Agenturen für Arbeit Musteranträge, um sich auf
die Datenerhebung vorzubereiten. In dem Antrag werden Angaben zur
persönlichen und finanziellen Situation der Antragsteller sowie ihrer
Angehörigen abgefragt. An dem Formular haben neben dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit kommunale
Sozialhilfeträger sowie der Deutsche Verein für öffentliche und
private Fürsorge mitgewirkt.
Die BA geht davon aus, dass nicht alle Antragsteller die
umfangreichen Detailfragen ohne Schwierigkeiten beantworten können.
Um die neue Leistung nach dem Sozialgesetzbuch II gewähren zu können,
ist die BA aber auf diese Angaben angewiesen. Die BA wird die
Antragsteller beim Ausfüllen ihres Antrags unterstützen: So wird eine
Hotline eingerichtet, um Fragen telefonisch klären zu können.
Außerdem sind in den Agenturen Informationsveranstaltungen geplant.
Die BA-Mitarbeiter unterstützen auch individuell beim Ausfüllen des
Antrages.
In Informationsveranstaltungen präsentiert die BA derzeit den
kommunalen Sozialhilfeträgern die Software A2LL ("Arbeitslosengeld II
Leistungen zum Lebensunterhalt"). Die Träger der Sozialhilfe - die
kreisfreien Städte und Landkreise - können die Software A2LL von der
BA kostenlos erhalten. A2LL wird im BA-Auftrag von T-Systems erstellt
und liegt in einer Schulungs-Version vor. Bei dem Programm handelt es
sich um eine web-basierte Anwendung, auf die 40 000 Nutzer
gleichzeitig zugreifen können. Die Software soll möglichst einfach zu
bedienen sein und eine einheitliche Lösung für die Agenturen für
Arbeit und die kommunalen Träger darstellen. Die Datenerfassung auch
für derzeitige Empfänger von Sozialhilfe mit A2LL soll ab Oktober
möglich sein. Der Aufbau eines Rechenzentrums erfolgt durch die BA.
Für die Kommunen sowie die zukünftigen Arbeitsgemeinschaften von
Agenturen und Sozialhilfeträgern wird keine eigene Datenhaltung und
-sicherung erforderlich.
Der Musterantrag für die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach
dem SGB II einschließlich Zusatzfragebögen ist im Internet als Anhang
zu dieser Presseinformation verfügbar unter www.arbeitsagentur.de ->
Service von A bis Z -> Presse und Statistik -> Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit -> Presseinformationen
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
   der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter
http://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/supertemplates/Con
tent.jsp&navId=219
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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