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Bundesverwaltungsgericht kippt Mindestlohn für Briefdienstleistungen "Dumpinglöhnen Tür und Tor geöffnet"

Berlin (ots)

"Das ist eine schlechte Nachricht für viele
Beschäftigte aber wir akzeptieren natürlich die Entscheidung des 
Gerichts", erklärte Frank Stöhr, 1. Vorsitzender der dbb tarifunion, 
nach Verkündung des Bundesverwaltungsgerichtsurteils zum 
Postmindestlohn am 28. Januar 2010 in Berlin. Stöhr: "Damit werden 
Dumpinglöhnen bei den Briefdienstleistern wieder Tür und Tor 
geöffnet." Die 'schwarzen Schafe' unter den Arbeitgebern könnten nun 
also weiter Niedriglöhne von unter sieben Euro erzwingen, mit denen 
die Menschen ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können, so Stöhr 
weiter. "Wir halten den Erhalt von Mindestlöhnen in der Postbranche 
nach wie vor für dringend notwendig."
Mit dem heutigen Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) 
in Leipzig die Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und 
Soziales für unwirksam erklärt, mit der Mindestlöhne für die Branche 
der Briefdienstleistungen festgelegt wurden. Mit dieser Verordnung 
hatte das Bundesministerium die Mindestlöhne für allgemeinverbindlich
erklärt, die zuvor von den Gewerkschaften DPVKOM und ver.di mit dem 
Arbeitgeberverband Postdienste e.V. in einem Tarifvertrag vereinbart 
worden waren.

Pressekontakt:

dbb - beamtenbund und tarifunion
Dr. Frank Zitka
Telefon: 030.4081-5510
Fax: 030.4081-5599
Email: zitka@dbb.de

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