dbb beamtenbund und tarifunion
dbb: Bundesratsentscheidung ist Etappenerfolg gegen Berliner Öffnungsklausel
Berlin (ots)
Aus Sicht des dbb beamtenbund und tarifunion ist die heute, am 14. Februar 2003 vom Bundesrat beschlossene Verschiebung der Entscheidung über die von Berlin vorgeschlagenen Öffnungsklauseln bei der Beamtenbesoldung ein Etappenerfolg im Kampf um den Erhalt der einheitlichen Besoldung in Deutschland. Der Berliner Vorschlag zu Öffnungsklauseln könnte für Beamte und Versorgungsempfänger den vollständigen Wegfall von Weihnachts- und Urlaubsgeld bedeuten. Die geplanten Einkommensverluste summieren sich auf bis zu 18 Prozent.
Peter Heesen, der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende, wertet die Zurückstellung der Entscheidung als Erfolg der dbb Bemühungen gegen eine Zersplitterung des Besoldungsrechts. Heesen: "Mit unserem Vorschlag zum Einbau der Sonderzuwendung in die Jahresbesoldung haben wir den Ländern eine realistische Alternative zur Streichung des Weihnachtsgeldes aufgezeigt. Unser Konzept eröffnet den Ländern einerseits finanzielle Handlungsspielräume, verhindert andererseits dramatische Einkommensverluste für die Beamten und Versorgungsempfänger und einen Verdrängungswettbewerb der Länder. Zumindest vorläufig hat sich der gesunde Menschenverstand in der Länderkammer heute gegen den verhängnisvollen Berliner Irrweg durchgesetzt."
Ziel des dbb Konzepts ist es, das Jahreseinkommen der Beamten durch den Einbau des Weihnachtsgeldes in die monatlichen Bezüge im Wesentlichen zu erhalten und durch die Umwidmung des Urlaubsgeldes den Ländern Besoldungsbereiche zu eröffnen, mit denen Nachwuchskräfte auf dem Arbeitsmarkt gewonnen und regionale Einkommensverbesserungen ermöglicht werden. Dieses Konzept ist mit Öffnungsklauseln unvereinbar.
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