Geis: Rot-Grün schützt Sprayer
Berlin (ots)
Zur heutigen Ablehnung der Gesetzentwürfe der Fraktionen der CDU/CSU und der F.D.P. und des Bundesrates zur Bekämpfung von Graffiti im Rechtsausschuss des CDU/CSU-Bundestagsfraktion / Bundestages durch die Koalitionsfraktionen erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Mit der Ablehnung selbst des Gesetzentwurfs des Bundesrates verweigert die Bundesregierung den Ländern ein Instrumentarium, um die schleppende strafrechtliche Verfolgung der Farbschmierereien zu erleichtern. Die SPD und die Grünen sollen auch allen Hauseigentümern und allen Kommunen, die nach aufwendigen Stadtsanierungen vor den Trümmern ihrer Arbeit und dem Verlust enormer Geldbeträge ihrer Bürger stehen, erklären, warum sie ihnen den gebotenen Schutz versagen. Es ist ein Skandal, dass die von uns vorgeschlagene Regelung, die von der überwiegenden Anzahl der Experten in der Anhörung des Rechtsausschusses unterstützt wurde und in Österreich erfolgreich praktiziert wird, von Rot-Grün für Deutschland mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt wird. Rot-Grün hat wieder einmal Ideologie über Sachverstand gestellt.
Bei der Bevölkerung entsteht durch die verunstaltenden Graffitis der Eindruck der Verwahrlosung. Damit einher geht das Empfinden der Gefährdung des Sicherheitsgefühls und des Zerfalls von Ordnungswerten. Der Staat scheint das Graffiti - Unwesen nicht bremsen zu können. Das Vertrauen in den schützenden Staat schwindet. Durch Verwahrlosung, verdreckte und vernachlässigte Stadtviertel entsteht der Eindruck rechtsfreier Räume. Diese Plätze ziehen Rechtsbrecher geradezu an. Gegen Graffiti - Schmierereien und Vandalismus muss deshalb entschlossen vorgegangen werden. Andernfalls verliert das Recht seine Autorität und das Rechtsbewusstsein nimmt Schaden.
Die jüngste Allensbach - Umfrage, wonach etwa zwei Drittel der Deutschen Graffiti als hässliche Verschmutzung ablehnen, bestärkt uns in unserem Vorhaben, den strafrechtlichen Schutz vor Graffiti - Schmierereien zu verbessern. Das Strafrecht ist aufgerufen, seinen Beitrag zur Bekämpfung der Missstände zu leisten.
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