CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schmidt: Amtsgericht lehnt Beugehaft ab
Berlin (ots)
Zur Ablehnung des Antrages auf Beugehaft für Hans Terlinden erklärt der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 1. Untersuchungs-ausschuss, Andreas Schmidt (Mülheim) MdB:
Der zuständige Berliner Ermittlungsrichter hat es abgelehnt, die von der rot-grünen Mehrheit des Untersuchungsausschusses gewünschte Beugehaft für den Zeugen Terlinden zu verhängen.
Damit wird Rot-Grün durch ein Gericht in die rechtsstaatlichen Schranken verwiesen. Nicht nur nach den üblichen rechtsstaatlichen Grundsätzen, sondern auch nach der Praxis der Untersuchungsausschüsse in den vergangenen Jahrzehnten war klar, dass der Zeuge Terlinden wegen des gegen ihn laufenden Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Bonn derzeit vor dem Untersuchungsausschuss nicht mehr aussagen musste, als er ausgesagt hat.
Erstmals im Deutschen Bundestag hat Rot-Grün die Mehrheit in einem Untersuchungsausschuss. Jeder aufmerksame Beobachter kann feststellen: Der von Rot-Grün beherrschte Untersuchungsausschuss unter dem Ausschussvorsitzenden Neumann (SPD) hat ein rechtsstaatliches Defizit und dies ist von Rot-Grün gewollt. Einerseits setzt man sich über die Rechtsprechung zum Auskunftsverweigerungsrecht hinweg und lädt bewusst Zeugen zu einem Zeitpunkt, zu dem Ermittlungsverfahren anhängig sind, zum anderen versucht man zwecks Unterdrückung der Opposition im Untersuchungsausschuss nicht bestehende Regeln für deren Verhalten zu etablieren.
Ich fordere die rot-grüne Mehrheit im Untersuchungsausschuss auf, endlich Rechtsstaatlichkeit zu akzeptieren.
Ich fordere den Ausschussvorsitzenden Neumann auf, sich endlich für rechtsstaatliches Verhalten der rot-grünen Ausschussmehrheit einzusetzen.
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