CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schmidt: Stasi-Abhörprotokolle tabu
Berlin (ots)
Der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 1. Untersuchungsausschuss, Andreas Schmidt (Mülheim) MdB, erklärt:
Weder neue Diskussionen noch weitere Gutachten zur Frage des Umgangs mit Stasi-Abhörprotokollen können folgendes verdrängen:
Bisher hat kein Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages je einen Beweisbeschluss gefasst, mit dem Stasi-Abhörprotokolle als Beweismittel beigezogen wurden.
Im Spendenuntersuchungsausschuss des Bundestages gab und gibt es weder einen entsprechenden Antrag noch eine Erörterung dieses Themas noch einen Beschluss auf Beiziehung von Stasi-Abhörprotokollen.
Artikel 44 Abs. 2 GG schränkt die Beweiserhebungsmöglichkeiten des Untersuchungsausschusses insoweit ein, als das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis unberührt zu bleiben hat.
Auch aus Landtagsuntersuchungsausschüssen sind mir keine auf Stasi-Abhörprotokolle zielende Beweisbeschlüsse bekannt. Allerdings:
Einem Untersuchungsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtages wurde gerichtlich die Verwendung von Stasi-Abhörprotokollen auf Antrag von SPD-Politikern untersagt.
Bei dieser Sachlage, nämlich der Nichtheranziehung von Stasi-Abhörprotokollen durch Untersuchungsausschüsse, kann auch keine Rede sein von einer Ost-West-Ungleichbehandlung.
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