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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schmidt: Stasi-Abhörprotokolle tabu

Berlin (ots)

Der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 1.
Untersuchungsausschuss, Andreas Schmidt (Mülheim) MdB, erklärt:
Weder neue Diskussionen noch weitere Gutachten zur Frage des
Umgangs mit Stasi-Abhörprotokollen können folgendes verdrängen:
Bisher hat kein Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages
je einen Beweisbeschluss gefasst, mit dem Stasi-Abhörprotokolle als
Beweismittel beigezogen wurden.
Im Spendenuntersuchungsausschuss des Bundestages gab und gibt es
weder einen entsprechenden Antrag noch eine Erörterung dieses Themas
noch einen Beschluss auf Beiziehung von Stasi-Abhörprotokollen.
Artikel 44 Abs. 2 GG schränkt die Beweiserhebungsmöglichkeiten des
Untersuchungsausschusses insoweit ein, als das Brief-, Post- und
Fernmeldegeheimnis unberührt zu bleiben hat.
Auch aus Landtagsuntersuchungsausschüssen sind mir keine auf
Stasi-Abhörprotokolle zielende Beweisbeschlüsse bekannt. Allerdings:
Einem Untersuchungsausschuss des schleswig-holsteinischen
Landtages wurde gerichtlich die Verwendung von Stasi-Abhörprotokollen
auf Antrag von SPD-Politikern untersagt.
Bei dieser Sachlage, nämlich der Nichtheranziehung von
Stasi-Abhörprotokollen durch Untersuchungsausschüsse, kann auch keine
Rede sein von einer Ost-West-Ungleichbehandlung.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
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