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Laumann: Teilzeitgesetz als Beschäftigungsprogramm für Rechtsanwälte - vernichtende Kritik der Sachverständigen

Berlin (ots)

Zu der gestrigen Anhörung im Ausschuss für Arbeit
und Sozialordnung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über Teilzeit
und befristete Arbeitsverhältnisse erklärt der sozialpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl-Josef Laumann MdB:
Wieder einmal hagelte es vernichtende Kritik der Sachverständigen
aus Wissenschaft und Praxis zu einem Gesetzentwurf aus dem Hause
Riester. Das Urteil der Rechtswissenschaftler zu dem vorgelegten
Gesetzentwurf war einmütig: 
   * Handwerklich missglückt,
   * Mehr Rechtsunsicherheit für Betriebe,
   * Praxisfern,
   * Abschreckung für ausländische Investoren,
   * Beschäftigungsprogramm für Rechtsanwälte, 
   so die Sachverständigen. Selbst der von der Koalition benannte
Experte hielt bei dem kaum mehr als 20 Paragraphen umfassenden
Gesetzentwurf über 15 Änderungen für erforderlich.
Die Vertreter der Praxis machten deutlich, dass notwendige
betriebliche Flexibilisierungsbemühungen, wie z.B.
Jahresarbeitszeitmodelle, durch den Gesetzentwurf konterkariert
werden. Selbst die Vertreter der Gewerkschaften kritisierten den
Riestervorschlag. Dagegen begrüßte die DAG die Vorstellung der Union
zur Schaffung eines Anspruches auf Teilzeitarbeit für
betreuungspflichtige und zu pflegende Angehörige.
Fazit: Der Gesetzentwurf ist mehr als unausgegoren, die fast
einmütige Ablehnung durch die Sachverständigen macht dies deutlich.
Die Bundesregierung wird ihrem Ruf als "Nachbesserungsregierung" wohl
wieder gerecht und wird auch hier, wie bei dem 630-DM-Jobs, der
Scheinselbständigkeit und der Rente wieder nachbessern müssen.
Nachbesserung an eigenen Gesetzentwürfen ist das einzige, dass bei
der Riesterschen Sozialpolitik wirklich verlässlich ist.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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