CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Meckelburg/Laumann: Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetz - Schlechterstellung für Versicherte
Berlin (ots)
Zu der gestrigen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der sozialrechtlichen Behandlung von Einzahlung erklären der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung, Wolfgang Meckelburg MdB, und der sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl-Josef Laumann MdB:
Die eingeladenen Sachverständigen haben den Gesetzentwurf zur sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt aus dem Hause Riester vehement kritisiert.
Es geht um die Frage, ob das 13. Monatgehalt oder das Urlaubsgeld bei der Berechnung von Krankengeld und Arbeitslosengeld berücksichtigt werden muss. Riester will mit seinem Gesetzentwurf nur denjenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Vergangenheit ein erhöhtes Krankengeld zubilligen, die bereits gegen ihre Krankenkasse Klage oder Widerspruch eingereicht haben.
Verfassungswidrig!, so das Urteil von DGB, DAG und selbst der Krankenkassen.
Denn die Sozialpartner und die Sozialversicherungsträger haben am 28.7.1998 einen Vertauenstatbestand für die Versicherten geschaffen und mitgeteilt, dass schriftliche Widersprüche gegen Krankengeldbescheide nicht erforderlich sind. An diesem Vertrauensschutz der Versicherten muss sich auch die Bundesregierung halten. In der Stellungnahme der Krankenkassen heißt es dazu: "Der vorgeschlagene Lösungsansatz bedeutet eine wesentliche Schlechterstellung der Versicherten".
DGB und DAG gehen davon aus, dass der Gesetzentwurf aus dem Hause Riester verfassungswidrig ist. Wir prognostizieren schon jetzt, dass der Bundesarbeitsminister wieder einmal nachbessern wird. Ansonsten, so die Sachverständigen, wird sich alsbald das Bundesverfassungsgericht mit dem Riesterschen Gesetz befassen müssen.
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