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Müller/Mayer: Union begrüßt Flatrate-Entscheidung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
Berlin (ots)
Zur Entscheidung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, T-ISDN 300 und XXL der Deutschen Telekom AG nachträglich zu regulieren, erklären die beiden zuständigen Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elmar Müller MdB (CDU) und Dr. Martin Mayer MdB (CSU):
Die Entscheidung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post ist richtig und konnte nicht anders erwartet werden. Eine Großhandelsflatrate ist der richtige Weg. Durch die Kopplung verschiedener Produkte mit der angekündigten T-Online Flatrate von 49,00 DM bietet die Deutsche Telekom AG ihren Endkunden einen breitbandigen Endkundentarif an, der als "Dumping-Angebot" bezeichnet werden muss. Das übereinstimmende Urteil aller Beobachter war, dass es sich dabei ausschließlich um eine strategische Preisfestsetzung gehandelt hat mit dem Ziel, Wettbewerber vom Internet-Markt fernzuhalten. Dabei konnte die DTAG nicht argumentieren, dass sie durch Wettbewerber im Markt zu diesen Kampfpreisen getrieben worden sei, denn keiner der am Markt befindlichen Anbieter ist in der Lage, einen vergleichbaren Preis anzubieten.
Die Flatrate ist Voraussetzung für den Durchbruch des Internets in Deutschland. Es ist zu begrüßen, dass die DTAG eine Flatrate anbietet. Sie darf aber in diesem Zusammenhang ihre Monopolstellung, die sie als ehemals staatlich geschützte Monopolbehörde erworben hat, im Ortsbereich des Festnetzes nicht nutzen, um Wettbewerb zu verhindern. Die Wettbewerber dürfen nicht diskriminiert werden.
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