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Lensing: Forderungen zur Umsetzung der EU-Biopatentrichtlinie widersprechen der Forschung in Deutschland

Berlin (ots)

Zu dem durch die Enquete-Kommission "Recht und
Ethik der modernen Medizin" verabschiedeten Teilbericht zur
EU-Biopatentrichtlinie erklärt der Vorsitzende der
CDU/CSU-Arbeitsgruppe in dieser Kommission, Werner Lensing MdB:
Wenn es allein nach dem Willen der Mehrheit in der
Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" ginge,
dürfte das Patentrecht im Bereich der Biotechnologie so stark
eingeschränkt werden, dass möglicherweise Forschung und Fortschritt
in Deutschland einen wesentlichen Antriebsfaktor verlieren.
Die Enquete-Kommission hat am heutigen Tag einen Teilbericht zur
EU-Biopatentrichtlinie beschlossen. Es ist bedauerlich, dass sie
hinsichtlich der Beurteilung der EU-Biopatentrichtlinie letztlich nur
ein Mehrheitsvotum, nicht aber eine einvernehmliche Stellungnahme
erzielen konnte. Eine nicht unerhebliche Zahl von Mitgliedern der
Enquete-Kommission verweigerte ihre Zustimmung zu der in dem
Teilbericht enthaltenen Stellungnahme, da ihnen diese zu einseitig
und insgesamt betrachtet nicht tragbar erschien.
Die Enquete-Kommission war aufgerufen, Empfehlungen zu geben, wie
mögliche Schwachstellen bei der Patentierung von Erfindungen im
Bereich der Biotechnologie vermieden bzw. behoben werden können.
Gleichzeitig war aber zu beachten, dass der für die weitere Forschung
notwendige Patentschutz im Bereich der Biotechnologie in angemessener
Weise erhalten bleiben muss.
Für eine mögliche Umsetzung der EU-Biopatentrichtlinie in
deutsches Recht enthält die Stellungnahme jedoch derart absolute
Forderungen bzw. Bedingungen, dass deren Umsetzung sogar den
Patentschutz auf diesem Gebiet gefährden und damit eine ernsthafte
Bedrohung für die einschlägige Forschung und weiteren Fortschritt in
unserem Land darstellen würde.
Ich bin der festen Überzeugung, dass alle Mitglieder der
Enquete-Kommission eine Weiterentwicklung des Patentrechts mit dem
Ziel einer deutlicheren und verbesserten Berücksichtigung von
Menschenwürde und anderen bedeutenden ethischen Aspekten befürworten.
Welche möglichen Korrekturen unseres Patentrechts sinnvoll und auch
verträglich sind, hätte jedoch einer vertieften Erörterung mit
Patentrechtsexperten bedurft.
Letztlich sollte auch nicht übersehen werden, dass unser geltendes
Recht bereits seit ca. 30 Jahren Patentierungen im Biotechnikbereich
kennt. Ähnliches gilt auch für den internationalen Bereich, mit dem
das deutsche Patentrecht durch Vereinbarungen und Verträge verbunden
ist. Ein Anpassungsbedarf des Patentrechts ist zwar im Hinblick auf
die Entwicklungen in der Forschung zu erkennen. Ein nationaler
Alleingang im Patentbereich würde der Forschung in Deutschland
allerdings stark schaden.

Rückfragen bitte an:

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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