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Lensing: Forderungen zur Umsetzung der EU-Biopatentrichtlinie widersprechen der Forschung in Deutschland
Berlin (ots)
Zu dem durch die Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" verabschiedeten Teilbericht zur EU-Biopatentrichtlinie erklärt der Vorsitzende der CDU/CSU-Arbeitsgruppe in dieser Kommission, Werner Lensing MdB:
Wenn es allein nach dem Willen der Mehrheit in der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" ginge, dürfte das Patentrecht im Bereich der Biotechnologie so stark eingeschränkt werden, dass möglicherweise Forschung und Fortschritt in Deutschland einen wesentlichen Antriebsfaktor verlieren.
Die Enquete-Kommission hat am heutigen Tag einen Teilbericht zur EU-Biopatentrichtlinie beschlossen. Es ist bedauerlich, dass sie hinsichtlich der Beurteilung der EU-Biopatentrichtlinie letztlich nur ein Mehrheitsvotum, nicht aber eine einvernehmliche Stellungnahme erzielen konnte. Eine nicht unerhebliche Zahl von Mitgliedern der Enquete-Kommission verweigerte ihre Zustimmung zu der in dem Teilbericht enthaltenen Stellungnahme, da ihnen diese zu einseitig und insgesamt betrachtet nicht tragbar erschien.
Die Enquete-Kommission war aufgerufen, Empfehlungen zu geben, wie mögliche Schwachstellen bei der Patentierung von Erfindungen im Bereich der Biotechnologie vermieden bzw. behoben werden können. Gleichzeitig war aber zu beachten, dass der für die weitere Forschung notwendige Patentschutz im Bereich der Biotechnologie in angemessener Weise erhalten bleiben muss.
Für eine mögliche Umsetzung der EU-Biopatentrichtlinie in deutsches Recht enthält die Stellungnahme jedoch derart absolute Forderungen bzw. Bedingungen, dass deren Umsetzung sogar den Patentschutz auf diesem Gebiet gefährden und damit eine ernsthafte Bedrohung für die einschlägige Forschung und weiteren Fortschritt in unserem Land darstellen würde.
Ich bin der festen Überzeugung, dass alle Mitglieder der Enquete-Kommission eine Weiterentwicklung des Patentrechts mit dem Ziel einer deutlicheren und verbesserten Berücksichtigung von Menschenwürde und anderen bedeutenden ethischen Aspekten befürworten. Welche möglichen Korrekturen unseres Patentrechts sinnvoll und auch verträglich sind, hätte jedoch einer vertieften Erörterung mit Patentrechtsexperten bedurft.
Letztlich sollte auch nicht übersehen werden, dass unser geltendes Recht bereits seit ca. 30 Jahren Patentierungen im Biotechnikbereich kennt. Ähnliches gilt auch für den internationalen Bereich, mit dem das deutsche Patentrecht durch Vereinbarungen und Verträge verbunden ist. Ein Anpassungsbedarf des Patentrechts ist zwar im Hinblick auf die Entwicklungen in der Forschung zu erkennen. Ein nationaler Alleingang im Patentbereich würde der Forschung in Deutschland allerdings stark schaden.
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