CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Die Pressefreiheit ist nicht gefährdet
Berlin (ots)
Zu dem Vorhaben der Bundesregierung, das Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten auf selbstrecherchiertes Material zu erstrecken, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Warum will die Bundesregierung das Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten erweitern? Weder ist die Pressefreiheit in unserem Lande ernsthaft gefährdet noch bestehen sonst triftige Gründe, die den beabsichtigten Eingriff in die Strafrechtspflege rechtfertigen könnten.
Das geltende Recht gewährt dem Journalisten einen umfassenden Informantenschutz. Quelleninformationen muss er ebenso wenig preisgeben wie selbstrecherchiertes Material, das in einem untrennbaren Zusammenhang mit der ihm erteilten Information steht oder das zur Enttarnung des Informanten führen könnte. Darüber hinaus bietet der im gesamten Strafverfahren zu beachtende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bereits nach geltendem Recht genügenden Schutz, um eine überzogene Inanspruchnahme von Journalisten zu verhindern. In den Richtlinien für die Strafverfolgungsbehörden ist das Verhältnismäßigkeitsprinzip insoweit schon heute näher ausgestaltet.
Nach dem Willen der Bundesregierung soll die Entscheidung, ob Straftaten aufgeklärt und geahndet werden können, in den einschlägigen Fällen aus der Hand des unabhängigen Richters in die Hände des jeweiligen Journalisten gelegt werden. Filmmaterial etwa, das dieser von extremistischen Ausschreitungen angefertigt hat, würde dann nicht mehr der Beschlagnahme unterliegen, sondern allein nach dem Gutdünken des Zeugen als Beweismittel zur Verfügung stehen.
Ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf wird behauptet, nicht aber belegt. Die Bundesregierung hat es abgelehnt, geeignetes rechtstatsächliches Material zu erheben. Sie möchte der Presse einen Gefallen tun - ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Der Leidtragende wird der Bürger sein, dessen Strafrechtsschutz abermals beschnitten wird.
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