CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Krogmann: TKÜV-Entwurf jenseits der
IT-Realität
Berlin (ots)
Vor der Anhörung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Telekommunikationsüberwachungsverordnung in Bonn am 3. April 2001 erklärt die Internet-Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Martina Krogmann MdB:
Der Entwurf der Telekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV), der Gegenstand der heutigen Anhörung in Bonn ist, erleichtert den Behörden nicht die Überwachung, schwächt aber den IT-Standort Deutschland. Der vorliegende Verordnungsentwurf ist aus mannigfaltigen Gründen unzureichend:
Die Telekommunikationsanbieter müssen die erheblichen Kosten für Hard- und Software für die Überwachungsschnittstellen sowie die Aufwendungen für deren Pflege tragen. Diese Kosten, die in anderen Ländern - außer den Niederlanden - nicht anfallen, stellen einen Wettbewerbsnachteil für die deutschen Anbieter dar.
Dieser Wettbewerbsnachteil wird auch nicht durch einen möglichen Erkenntnisgewinn der staatlichen Stellen gerechtfertigt.
Verschlüsselungsprogramme für e-mails machen es den staatlichen Stellen nahezu völlig unmöglich, den Inhalt kompromittierender elektronischer Post zu lesen. Diese Programme können teilweise gratis aus dem Internet geladen werden, so daß auch Kleinkriminelle die Gelegenheit haben, ohne Kenntnis des Staates zu kommunizieren. Insofern liegt bei e-mails die Sache anders als bei der normalen Telephonie, die nur mit einem erheblichen finanziellen Aufwand gehärtet werden kann.
Inzwischen ist auch die Anonymisierung der user im Netz problemlos möglich, so daß eine Zuordnungsproblematik entsteht, selbst wenn man den Inhalt lesen könnte.
Da Anbieter mit weniger als 2000 Kunden ausgenommen werden sollen, werden kriminelle Elemente diese Anbieter benutzen oder gar solche Anbieter etablieren.
Dies gilt auch für Firmennetzwerke, die zu Recht ganz von der Regelung ausgenommen sind: Kriminelle können also ungestört und ungehört über Firmennetzwerke kommunizieren.
Insofern sind also bei der kostenintensiven Realisierung der Vorschrift nur diejenigen Kriminellen betroffen, die keine dieser Ausweichmöglichkeiten beschreiten. Vor diesem Hintergrund wird die Kosten-Nutzen-Problematik deutlich.
Es ist auch unzutreffend, daß das Telekommunikationsgesetz eine so weitreichende Regelung zwingend vorschreibt. In Wirklichkeit bietet das Gesetz einen weiten Spielraum, der im Interesse des IT-Standorts Deutschland genutzt werden sollte.
Ferner ist zu berücksichtigen, daß für die Provider eine entsprechende Hard- und Software noch gar nicht auf dem Markt ist. Die TKÜV müßte allein deswegen schon lange Übergangszeiträume vorsehen.
Wenn diese dann entwickelt wären, wären sie - weil ausschließlich für den kleinen deutschen Markt konzipiert - unverhältnismäßig teuer.
Dies sind nur einige Unstimmigkeiten des vorliegenden Verordnungsentwurfs. Die derzeitige Bundesregierung hat als Leitbild die klassische Telephonie und will Verfahren, die dort auf Grund anderer Umstände funktionieren, nun auf die Internet-Provider übertragen. Dies ist sachlich verfehlt. Deshalb darf der vorliegende Entwurf der TKÜV so keinesfalls bestehen bleiben.
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