CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Marschewski: Schily-Entwurf führt zu
Ausweitung der Zuwanderung und weiterem Anstieg der Arbeitslosigkeit
Berlin (ots)
Zu den Vorschlägen des Schily-Zuwanderungsgesetzes erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Marschewski MdB:
Bundesinnenminister Schily hat weder die Presse noch die Öffentlichkeit über den wahren Inhalt und die wahren Auswirkungen seines Gesetzentwurfs vollständig informiert. Es lohnt sich jedoch durchaus, zweimal hinzuschauen. Bei genauem Hinsehen entpuppt sich der Gesetzentwurf nämlich als etwas anderes, als es angeblich sein soll. Durch dieses Gesetz würde die Zuwanderung nach Deutschland nicht begrenzt, sondern ausgeweitet.
Wie wäre die öffentliche Diskussion wohl ausgefallen, wenn Schily offenbart hätte, dass er angesichts von fast 4 Millionen Arbeitslosen den Arbeitsmarkt grundsätzlich für Ausländer öffnen wolle, und zwar nicht nur, so wie wir es fordern, für die wenigen Spezialisten, die wir selbst nicht haben ? Wie hätte die Öffentlichkeit reagiert, wenn Schily offen gesagt hätte, dass er auch den Personen den Arbeitsmarkt öffnet und letztlich Dauerbleiberechte verheiße, die bislang vor allem in unsere Sozialsysteme zugewandert sind? Hierdurch werden Anreize für Armutswanderer und Elendsflüchtlinge gesetzt. Ohne Frage ein Schritt in die falsche Richtung.
Nein, so geht das nicht.
Der Gesetzentwurf genügt in wesentlichen Punkten nicht den Anforderungen der Union an eine umfassende Gesamtkonzeption zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung.
Die Union hat durch die Vorlage ihres Konzepts bereits Handlungsbereitschaft und Handlungsfähigkeit gezeigt. Wir meinen, dass angesichts von fast 4 Millionen Arbeitslosen und einer Wirtschaft auf Talfahrt eine Öffnung des Arbeitsmarkts für ausländische Arbeitskräfte nur mit dem richtigen Ansatz in Betracht kommen kann. Erforderlich ist, dass die berechtigten Interessen der Wirtschaft mit den gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen von Zuwanderung in Einklang gebracht werden.
Vordringlich ist, dass zunächst die eigene Bevölkerung Arbeitsplätze hat und qualifiziert wird. Zuwanderung darf kein Alibi dafür sein, dass auf Anstrengungen zur Lösung der Grundprobleme verzichtet wird.
Die Union hat seit jeher ein Gesamtkonzept gefordert und keine punktuellen Regelungen in einzelnen Rechtsgebieten, die den Blick auf das Ganze verschleiern. Wir brauchen arbeitsmarkt-, wirtschafts,- sozial- und familienpolitische Maßnahmen und die entsprechenden Gesetzesänderungen. Die Lösung des Grundproblems - hohe Arbeitslosigkeit bei gleichzeitigem Unvermögen, freie Arbeitsplätze mit geeigneten deutschen Erwerbslosen zu besetzen - kann und darf nicht vorrangig durch das Ausländerrecht erfolgen. Auch die Auswirkungen zurückgehender Bevölkerungszahlen auf die sozialen Sicherungssysteme sind nicht über das Ausländerrecht zu lösen. Deswegen brauchen wir nicht nur ein Zuwanderungskonzept. Eine konsequente Zuwanderungssteuerungspolitik kann die erforderlichen familien-, sozial-, arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitischen Maßnahmen nur flankieren.
Es ist nicht akzeptabel, dass Arbeitsmigration an den Ländern vorbei geregelt werden soll.
Es ist nicht akzeptabel, dass der Gesetzentwurf das Ziel der Zuwanderungsbegrenzung ausdrücklich aufgibt.
Es ist nicht akzeptabel, dass Arbeitsmigration in alle Bereiche des Arbeitsmarktes zugelassen wird. Es ist weiter auch nicht akzeptabel, dass sie vor allem auch den Personen erlaubt werden soll, die bei uns bislang keine Aufenthaltsrechte hatten, aber aus asylunabhängigen Gründen nicht in ihre Heimatländer zurückgeführt werden konnten.
Es ist nicht akzeptabel, dass diese Personen nicht nur verbesserten Zugang zum Arbeitsmarkt, sondern künftig großzügige Aufenthaltsrechte bekommen werden.
Es ist nicht akzeptabel, dass der Aufenthalt von Personen, die bei uns bislang kein Aufenthaltsrecht hatten, in großem Rahmen legalisiert werden soll. Das betrifft ausweislich des Entwurfs auf einen Schlag allein 260.000 Personen.
Es ist nicht akzeptabel, dass dem Aspekt der konsequenten Aufenthaltsbeendigung nicht mehr die erforderliche Bedeutung beigemessen wird. Wer im großen Rahmen bislang ausreisepflichtige Ausländer zu Aufenthaltsberechtigten macht, bewirkt, dass die gebotene konsequente Aufenthaltsbeendigung zurücksteht.
All das schafft Zuzugsanreize, durch die letztlich die Arbeitslosigkeit in Deutschland nicht zurückgeführt, sondern verschärft wird.
Wirksame Beschleunigungsmaßnahmen in weiteren Problembereichen stehen dem nicht gegenüber. Welchen Menschenhändler soll angesichts solcher Zuwanderungsanreize noch ein Straftatbestand "Täuschung über die Identität" schrecken ?
Im Asylbereich wird sogar erstmals eine gesetzliche Grundlage für Verzögerungen durch sog. "Entscheidungsstopps" geschaffen. Weil über Asylanträge dann nicht entschieden wird, bewirken Entscheidungsstopps erhebliche Verfahrensrückstände und verzögern das weitere Verfahren.
Die gesetzliche Manifestation einer solchen Verfahrenspraxis zeigt, in welche Richtung der Zug fährt.
Doch jenseits dessen bleibt noch eine große Frage: Wer soll das eigentlich alles bezahlen ? Integrationskosten von 600 bis 900 Millionen Mark sind für die Länder keine "Peanuts". Wir erwarten konstruktive Vorschläge der Bundesregierung zur gerechten Lastenteilung.
Da ist noch einiges zu tun. Die Arbeit ist noch nicht gemacht. Wir sind gespannt.
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