CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Gezielte Irreführung?
Berlin (ots)
Zu der Erklärung der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Christine Bergmann, es sei das Ziel der Bundesregierung, das "Verbrechen" des Kindesmissbrauchs "mit allen Mitteln" zu bekämpfen, erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Bei der Bekämpfung des Kindesmissbrauchs glänzt die Bundesregierung ihren eigenen Worten zuwider durch eine zunehmend unerträgliche Tatenlosigkeit.
Die heutige Erklärung von Bundesministerin Bergmann, es sei das Ziel der Bundesregierung, das "Verbrechen" des Kindesmissbrauchs "mit allen Mitteln" zu bekämpfen, ist entweder ein Beleg der Unkenntnis oder aber eine gezielte Irreführung. Denn seit langem verweigert sich die Bundesregierung der Forderung sowohl des Bundesrates als auch der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die Grundfälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176 Abs. 1 und 2 StGB), die derzeit als bloßes Vergehen eingestuft sind, wieder als Verbrechen zu kennzeichnen. Schamlos ist auch die Behauptung, dass der Kindesmissbrauch "mit allen Mitteln" bekämpft werde. Richtig ist vielmehr, dass aufgrund der Verweigerungshaltung von SPD und Grünen die Telefonüberwachung in den einschlägigen Fällen nach wie vor unzulässig ist und dass das überaus erfolgreiche Mittel der DNA-Analyse nur unzureichend angewandt wird.
Allerdings befindet sich Bundesministerin Bergmann in guter Gesellschaft. Auch Bundeskanzler Schröder glänzte vor wenigen Monaten mit einer ähnlich vollmundigen Erklärung ("wegschließen - und zwar für immer!"). Nur lässt die Bundesregierung dem keine Taten folgen. Hier wird blanker Populismus auf dem Rücken der Opfer und ihrer Angehörigen betrieben.
Die Regierungsfraktionen werden in den nächsten Wochen Gelegenheit haben, die augenfällige Diskrepanz zwischen Wort und Tat aufzugeben. Die CDU/CSU-Bundes-tagsfraktion hofft jedenfalls auf konstruktive Ausschussberatungen über den von ihr eingebrachten Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Sexualverbrechen und anderen schweren Straftaten (BT-Drs. 14/6709). Die Initiative sieht neben einer Aufstufung der Grundfälle des Kindesmissbrauchs zum Verbrechen, die Möglichkeit einer Telefonüberwachung in diesen Fällen, eine konsequente Nutzung der DNA-Analyse, die sogenannte nachträgliche Sicherungsverwahrung sowie weitere dringend gebotene Maßnahmen vor.
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