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InfraTrust-Geschäftsführung verhindert Abhaltung untersagter Gesellschafterveranstaltung
Weitere feindliche Übernahmeversuche durch Sworn Oliver Schulz erfolgreich abgewendet
Berlin (ots)
Obwohl das Landgericht Berlin es untersagt hatte, versuchte Rechtsanwalt Juri Schleicher auf Betreiben von Oliver Schulz (Geschäftsführer der Sworn Gruppe), rechtswidrige Gesellschafterveranstaltungen am 25. Juni abzuhalten. Die Durchführung zum Schaden der Anleger konnte jedoch durch die rechtmäßige Fondsgeschäftsführung der InfraTrust Fonds verhindert werden.
Die durch Sworn Rechtsanwalt Juri Schleicher einberufenen Gesellschafterversammlungen der Fonds InfraTrust (IT) 6 und 8 waren zuvor vom Landgericht Berlin mittels einer einstweiligen Verfügung (AZ: 21 O 191/13) unter Androhung eines Ordnungsgeldes bzw. einer Ordnungshaft untersagt worden. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass allein die Geschäftsführung der IT-Fonds berechtigt ist, eine zeitnahe Gesellschafterversammlung einzuberufen. Exakt dies hatte IT-Geschäftsführer Stephan Brückl aber bereits getan.
Dennoch hatte Sworn nach Bekanntwerden der gerichtlichen Entscheidung geradezu verzweifelt versucht, die untersagte Veranstaltung stattfinden zu lassen und sogar Anleger zur weiteren Teilnahme anzustiften.
Vor diesem Hintergrund konnte Dr. Christian Herbst für die Komplementärin und als Versammlungsleiter der von Rechtsanwalt Schleicher einberufenen treuwidrigen Versammlungen nur die Beschlussunfähigkeit feststellen und die Hintergründe hierfür erläutern. Zudem wurde die Veranstaltung zur Darstellung der aus den Kampagnen der Sworn-Gruppe und Oliver Schulz resultierenden Aktivitäten und Folgen im Sinne einer Informationsveranstaltung genutzt.
"Als Geschäftsführer ist Stephan Brückl der Aufforderung einzelner Anleger, eine außerordentliche Gesellschafterversammlung anzuberaumen und hierfür ergänzende Tagesordnungspunkte aufzunehmen, durch die Ansetzung der Gesellschafterversammlung im August vollends nachgekommen", erklärte Dr. Christian Herbst den anwesenden Mitarbeitern der Sworn Gruppe und ihren Anwälten sowie einigen anwaltlichen Vertretern weniger Anleger.
"Um weitere erhebliche Kosten und Gesellschafterbeschlüsse, deren Nichtigkeit gerichtlich zu klären gewesen wären, zu vermeiden, haben wir die von Herrn Schulz initiierten Veranstaltungen in einem Eilverfahren unterbunden. Alle derzeit klärungsbedürftigen Fragen zu den Fonds, wie zum Beispiel die Alternative ihrer Auflösung, werden in der ordentlichen Gesellschafterversammlung im August abgehandelt. Die durch die von Oliver Schulz betriebene Kampagne "Sworn hilft Anlegern" entstandene Verunsicherung bei wesentlichen Geschäftspartnern auch in den USA ist bereits jetzt erheblich und wäre hierdurch ausgeweitet worden", so die Versammlungsleitung. Dem habe das Landgericht nun einen Riegel vorgeschoben.
Es wurde gegenüber den Anlegern des IT 6 und IT 8 außerdem noch einmal klargestellt, dass die von Sworn aufgestellte Behauptung, die Funktürme der Fonds würden in Anteile an der CIG Wireless getauscht, falsch ist. Die Veräußerung der Funktürme solle vielmehr mittels einer offenen Versteigerung am Markt erfolgen. Dies werde als Hauptgegenstand der Gesellschafterversammlung am im August ausführlich besprochen.
Wie schon bei den vorangegangenen Road Shows der Sworn Gruppe unternahm Oliver Schulz auf seiner Veranstaltung neuerlich den Versuch, die Anleger für seine Zwecke zu instrumentalisieren. Im Laufe dieser Veranstaltung wurde deutlich, worin die eigentliche Zielsetzung von Oliver Schulz besteht: Da die unternehmerischen Zielsetzungen der Sworn Gruppe offensichtlich gescheitert sind, sollen die IT Fonds 6 und 8 durch eine "feindliche Übernahme" unter die Kontrolle von Oliver Schulz und dessen Geschäftspartner Dr. Heinrich Böhmer gebracht werden.
Zielsetzung der ursprünglich geplanten Veranstaltung, die nun vom Landgericht Berlin untersagt wurde, war die Auswechselung des jetzigen und rechtmäßigen Fondsmanagements.
Bislang allerdings hatten Oliver Schulz und Dr. Heinrich Böhmer noch nicht einmal die neue Komplementärin benannt. Wie sich nun herausstellte, sollte die Sworn Fondsmanagement GmbH als auch die von Herrn Dr. Heinrich Böhmer geführte IT Anlegerschutz GmbH als neue Komplementärin eingesetzt werden. Weder Oliver Schulz noch Herr Dr. Böhmer waren bei der Versammlung anwesend. Die Vertretung des Sworn-Managements wurde Stefan Winter überlassen. Die anwesenden Anleger sollten also offenbar ad hoc über die in der Versammlung genannten zwei (!) Komplementäre entscheiden.
Anleger, die an der Versammlung nicht teilnehmen konnten, wären also im Ergebnis von einer Minderheit vor vollendete Tatsachen gestellt worden. Anleger, die so im Dunkeln gelassen worden sind, wären unweigerlich in eine Haftungsfalle mit Schadensfolgen geraten. Diese negativen Konsequenzen konnten durch das Einschreiten der MfAM-Geschäftsführung verhindert werden.
Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass erste Anleger ihre Vollmachten bereits zurückziehen. Neben zahlreichen unwirksamen Vollmachten ergab eine erste Überprüfung, dass sich in den von Sworn überreichten Listen der Anleger beider Fonds kurioserweise u.a. ein längst verstorbener Anleger befand.
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass selbst wenn die Veranstaltung rechtmäßig gewesen wäre, bis zu zwei Drittel der gesamten Anleger von IT 6 und IT 8 das Begehren von Sworn und Oliver Schulz nicht unterstützt hätten. Stephan Brückl hierzu: "Unsere Aufgabe war es, die große Mehrheit der Anleger zu schützen, die an dieser Veranstaltung nicht teilnehmen konnten, wollten oder sich nicht durch Falschbehauptungen haben in die Irre führen lassen." Das Landgericht Berlin hatte bereits am 20. Juni 2013 eine einstweilige Verfügung gegen die CSK Management GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Oliver Schulz, sowie gegen Oliver Schulz persönlich wegen unwahren Darstellungen erlassen (27 O 340/13).
Oliver Schulz war darüber hinaus erst in der vergangenen Woche vor dem Landgericht Berlin (AZ: 98 O 67/11) zu Schadensersatz wegen der Verletzung von Treuepflichten als Geschäftsführer zahlreicher InfraTrust Fonds verurteilt worden. Derzeit bemüht sich Oliver Schulz vom eigentlichen Kern des Urteils abzulenken: Oliver Schulz ist persönlich wegen Verletzung von Treuepflichten verurteilt worden! Weitere Forderungen können auf dieser Grundlage gegen ihn und die für ihn einstehende Vermögenshaftpflichtversicherung geltend gemacht werden. Seine öffentlichen Interpretationen kann man darüber hinaus nur als zusätzliche Ohrfeige für den Anleger verstehen.
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