Reichelt: Prozentuale Kostenbeteiligung von Patienten unsozial
Berlin (ots)
Als unsozial hat der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Herbert Reichelt, die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vorgeschlagene prozentuale Beteiligung von Patienten an deren Behandlungskosten zurückgewiesen. Auf diese Weise werde das Sachleistungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung in Frage gestellt, sagte Reichelt am 22. Januar 2010 in Berlin. Mit dem vorgeschlagenen Umbau der Praxisgebühr ziele die KBV offenbar auf einen Einstieg in die Bezahlung von Leistungen nach dem Muster der privaten Krankenversicherung auch für gesetzlich Versicherte ab. Gerade durch Sachleistungen werde aber gewährleistet, dass gesetzlich Versicherte unabhängig von ihrem Einkommen medizinisch gut versorgt werden. Es sei ein zentrales Anliegen der AOK, dass gute medizinische Leistungen für alle Menschen unabhängig von Einkommen, Alter, sozialer Herkunft und gesundheitlichem Risiko zugänglich seien. Mit der von der KBV vorgeschlagenen Kostenbeteiligung würde eine hohe Hürde vor dem Besuch eines Arztes, und ganz besonders eines Facharztes, für Kranke mit niedrigem Einkommen aufgebaut. "Derartige unsoziale Abschreckung vor ärztlicher Behandlung lehnt die AOK entschieden ab", sagte Reichelt.
Auch die Forderung der KBV nach der Einführung von Zeitbezügen in die Vergütung wies Reichelt zurück. Ambulante Fallpauschalen seien heute im Kern als Leistungskomplexe formuliert, bei deren Festlegung der durchschnittliche Arbeitsaufwand schon berücksichtigt worden sei. Die letzte Vergütungsreform habe viel Unruhe in die Praxen gebracht und Patienten verunsichert. Die nächste Reform müsse lang-lebiger und ordnungspolitisch fundiert sein. "Die bisherigen Vorschläge der KBV scheinen mir eher mit der heißen Nadel gestrickt zu sein", erklärte Reichelt weiter. "Nach meiner Einschätzung eignen sich diagnosebezogene Fallpauschalen in der ambulanten Behandlung deutlich besser, um dem jeweiligen Behandlungsbedarf gerecht zu werden." Auch könne er nicht nachvollziehen, warum die KBV einerseits wegen eines Arztmangels in ländlichen Gebieten eine sektorübergreifende Bedarfsplanung fordere, um andererseits wieder getrennten Vergütungssystemen das Wort zu reden. Ein Wettbewerb um bessere Versorgungsangebote könne nur greifen, wenn die Vergütungssysteme ebenfalls sektorübergreifend gestaltet seien. Die ärztliche Versorgung müsse sich dazu sowohl ambulant als auch stationär nach der medizinischen Indikation richten. Reichelt weiter: "Nur mit diesem ganz wesentlichen Ergebnis wäre eine Vergütungsreform überhaupt sinnvoll."
Zu der derzeitigen Diskussion um einen angeblichen Ärztemangel sagte der AOK-Vorstandsvorsitzende, es gebe keinen Ärztemangel, sondern ein regionales Versorgungsproblem. Nach Zahlen der KBV habe es zwar Anfang 2009 noch 3.620 offene Arztsitze gegeben, von denen 2.026 Hausarztsitze gewesen seien. Diese Daten dokumentierten aber nicht etwa zu geringe Arztzahlen, "sondern nur eine geringere Zahl von Zulassungsmöglichkeiten im jeweiligen Gebiet und damit einen außerordentlich hohen Versorgungsstand". Es gebe allerdings insofern Probleme, als eine ärztliche Überversorgung, beispielsweise am Starnberger See, dort Finanzmittel binde, die an anderer Stelle fehlten. "Ohne eine regionale Umsteuerung der Finanzmittel wird sich das Verteilungsproblem nicht lösen lassen." Würden alle von der KBV als offen titulierten Arztsitze besetzt, gäbe es in Deutschland flächendeckend für alle Arztgruppen eine Überversorgung. "Dann dürfte sich bundesweit kein Arzt mehr neu niederlassen", so Reichelt weiter.
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