Grenzen der Überwachung
Frankfurter Rundschau (ots) - Eines hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag sehr klar gemacht: Was Geheimdienste tun, muss sehr gründlich kontrolliert werden. Nur dann können sie beanspruchen, tief in die Privatsphäre der beobachteten Personen einzudringen. So ausufernd, wie die CSU das vor sechs Jahren beschloss, geht es jedenfalls nicht. Die Bayern sind sehenden Auges gegen die Wand gerannt. Wer Staatstrojaner auf Rechnern platzieren, Computer online durchsuchen, ...