Mitteldeutsche Zeitung zu Maskendeals/BGH
Halle/MZ (ots) - Diese Freisprüche lassen sich nun nicht mehr korrigieren. Denn im Rechtsstaat kann nur bestraft werden, was schon vor der Tat strafbar war. Aber wenn die Politik mit der nun festgestellten Rechtslage nicht zufrieden ist, dann kann der Bundestag jederzeit das Strafgesetzbuch verschärfen. Und das ist auch nötig. Bisher war der Begriff der Abgeordnetenbestechung so eng wie möglich definiert. Die Justiz ...