Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zur Abschiebung von Straftätern nach Afghanistan
Berlin (ots) - Deutschland ist ein Rechtsstaat, in dem Menschenrechte auch für verurteilte Straftäter gelten. Doch dieser Rechtsstaat muss sich wehren gegen diejenigen, die gegen die Regeln des Zusammenlebens auf so eklatante Art verstoßen. Rückführungen nach Afghanistan oder Syrien sind schwierig. Deutschland erkennt beide Regime aus guten Gründen nicht an. Doch ...