Ferienbeginn einhalten: Frühstart in den Urlaub verstößt gegen die Schulpflicht / R+V-Infocenter: Verstöße können bis zu 2.500 Euro Bußgeld kosten - Schulleitung vorab um eine Freistellung bitten
Wiesbaden (ots) - Lange Staus vermeiden, günstige Flüge sichern: Für viele Familien ist die Versuchung groß, früher in den Urlaub zu starten. Doch wer seine schulpflichtigen Kinder unerlaubt aus der Schule nimmt, muss mit Bußgeldern von bis zu 2.500 Euro rechnen. "Wer gegen die Schulpflicht verstößt, begeht ...