Ausgebliebene Blamage
Frankfurter Rundschau (ots) - Die Bundestagswahl am 26. September kann wie geplant mit dem neuem Wahlrecht stattfinden. Das ist die gute Nachricht für Union und SPD, die die Reform im vergangenen Oktober nach siebenjähriger Debatte am Ende hastig durch das Parlament gepeitscht hatten. Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag der Opposition, die Neuregelung der Mandatsberechnung mit sofortiger Wirkung aufzuheben, abgelehnt. Das ist aber auch schon die einzige positive ...