Stuttgarter Zeitung: Rücksicht kann man verlangen / Kommentar zu Raucher-Urteil
Stuttgart (ots) - Allem Geschrei zum Trotz hat sich die Verschärfung des Nichtraucherschutzes und die seither praktizierte Rücksichtnahme sehr bewährt. Daran ändert das Düsseldorfer Urteil nichts, das ohnehin nur erstinstanzlich ist. Leben und leben lassen gilt weiter. Ein Mieter darf in seiner Wohnung rauchen. Er muss allerdings auch lüften und die Aschenbecher ...